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Generelles Verbot von Feuerwerk

Aufgrund der grossen Waldbrandgefahr gilt im Kanton Bern weiterhin ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter)

2022-07-27 16:05:11
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Quelle: Gemeinde Nidau

Aufgrund der grossen Waldbrandgefahr gilt im Kanton Bern weiterhin ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter), wie die Gemeinde Nidau ausführt.

Zusätzlich haben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter ein generelles Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk sowie von Höhenfeuern erlassen..

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