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öffentliche Einsichtnahme
2022-08-25 12:05:12Das Bauinventar der Gemeinde Frauenkappelen ist von der Denkmalpflege des Kantons Bern überarbeitet worden, wie die Gemeinde Frauenkappelen berichtet.
Es handelt sich um eine Teilrevision. Die Aktualisierungen betreffen insbesondere die erhaltenswerten Inventarobjekte und die allfällige Neuaufnahme von Inventarobjekten im Rahmen der ordentlichen Nachführung des Bauinventars.Vor der Inkraftsetzung durch das kantonale Amt für Kultur werde das teilrevidierte Bauinventar gemäss Artikel 13d in Verbindung mit Artikel 13a Absatz 1 BauV veröffentlicht. Interessierte haben die Möglichkeit, die Entwürfe einzusehen: von Montag, 22. August, bis und mit Donnerstag, 20. Oktober 2022, während der ordentlichen Öffnungszeiten auf dem Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland an der Poststrasse 25 in Ostermundigen.Die Entwürfe können auch online konsultiert werden. Nach Artikel 13a BauV können sich die in Artikel 35 Absatz 2 und Artikel 35a BauG genannten Personen, Organisationen und Behörden zum Entwurf äussern und Anträge stellen.
Äusserungen und Anträge müssen schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) bei der Denkmalpflege des Kantons Bern, Schwarztorstrasse 31, Postfach, 3001 Bern eingereicht werden.Es sei nicht möglich, die Aufnahme eines Objekts ins Bauinventar mit einem Rechtsmittel anzufechten. Es könne mit Beschwerde nur gerügt werden, dass das Inventar unvollständig sei, also Objekte darin fehlen würden (Artikel 13a Absatz 4 BauV). Eigentümerinnen und Eigentümer, die möchten, dass ihr Objekt aus dem Inventar entlassen wird, können dies im Baubewilligungs- oder Nutzungsplanverfahren verlangen.Im Übrigen verweist das Amt für Kultur, Denkmalpflege des Kantons Bern, auf Artikel 13a-c BauV© 2020 Alle Rechte vorbehalten.
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