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Generelles Feuerwerksverbot im Kanton Bern

Wegen der anhaltenden Trockenheit hat der Kanton Bern ein generelles Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk sowie von Höhenfeuern (inkl. Himmelslaternen) erlassen. Weiterhin gilt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter).

2022-09-14 07:05:05
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Quelle: Gemeinde Köniz

28.07.2022 – Wegen der anhaltenden Trockenheit hat der Kanton Bern ein generelles Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk sowie von Höhenfeuern ( inklusive Himmelslaternen) erlassen, wie die Gemeinde Köniz mitteilt.

Weiterhin gültig sei das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter).Der Kanton Bern habe ein generelles Verbot von Feuerwerk erlassen. Auch das Steigenlassen von Himmelslaternen sei auf dem ganzen Kantonsgebiet untersagt.

Ebenfalls verboten sei das Entzünden von Höhenfeuern an für die Feuerwehren schwer zugänglichen, exponierten Orten ausserhalb des Siedlungsgebiets.Einzige Ausnahmen seien die offiziellen und amtlich bewilligten Feuerwerke auf dem Thuner- und Brienzersee. Diese haben genügend Abstand vom Ufer und werden durch Fachleute gezündet.

Von ihnen geht bei Einhaltung der verfügten Auflagen keine Gefahr aus.Ausserhalb dieser Verbotszonen seien Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht zu entfachen. Bei Wind ganz darauf verzichten.

Keine sonstigen Feuer im Freien. Anweisungen der lokalen Behörden befolgen..

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