Regional
Artikel 3, 11 und 15
2022-09-21 00:05:13Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 7. September 2022 die revidierten Artikel 3, 11 und 15 der Tagesschulverordnung genehmigt, wie die Gemeinde Frauenkappelen berichtet.
Diese treten per 1. Oktober 2022 in Kraft. Die geänderte Verordnung könne auf der Website der Gemeinde www.frauenkappelen.ch eingesehen oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Gegen diesen Beschluss könne gemäss den Bestimmungen von Artikel 63 Verwaltungsrechtspflegegesetz innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland Beschwerde geführt werden © 2020 Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen»..
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