Regional
Gestützt auf Artikel 60 Baugesetz vom 9. Juni 1985, bringt der Gemeinderat Ostermundigen die Änderung zur neuen Zone mit Planungspflicht «ZPP Rüti 1» zur öffentlichen Auflage, wie die Gemeinde Ostermundigen mitteilt.
Die Änderung beinhaltet: Änderung Zonenplan Änderung Baureglement Artikel 80Weitere Unterlagen: Erläuterungsbericht Schlussbericht Testplanung Einsprachen und Rechtsverwahrungen seien im Doppel schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist vom 29. September bis 28. Oktober 2022 einzureichen an:Gemeinderat Ostermundigen, Schiessplatzweg 1, 3072 Ostermundigen Die Unterlagen können während den Büroöffnungszeiten auf Voranmeldung hin bei der Dienststelle Planung, Bernstrasse 65, 3072 Ostermundigen eingesehen werden.Tel: 031 930 14 14 E-mail: planung@ostermundigen.ch.Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies.
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Ostermundigen Zone Planungspflicht (ZPP) Nr. 37 «Rüti 1»; Zonenplan Baureglement; Öffentliche Auflage