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Betreuung im Alter: Bern legt Grundstein für ein Regelangebot

Der Gemeinderat hat die Teilrevision des Altersreglements an den Stadtrat verabschiedet. Damit legt Bern die Basis für das Regelangebot der Betreuungsgutsprachen und schliesst eine Lücke bei der Alltagsunterstützung bedürftiger Personen im Alter. Die Stadt geht mit diesem Schritt dem Kanton und dem Bund mit gutem Beispiel voran.

2022-12-01 05:05:03
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Quelle: Stadt Bern

Der Gemeinderat hat die Teilrevision des Altersreglements an den Stadtrat verabschiedet, wie die Stadt Bern mitteilt.

Damit legt Bern die Basis für das Regelangebot der Betreuungsgutsprachen und schliesst eine Lücke bei der Alltagsunterstützung bedürftiger Personen im Alter. Die Stadt geht mit diesem Schritt dem Kanton und dem Bund mit gutem Beispiel voran.Senior*innen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen können seit 2019 in der Stadt Bern Unterstützungsbeiträge für Angebote wie Notrufsysteme, Haushaltshilfen, Mahlzeitendienste sowie Angebote beziehen, welche die soziale Teilhabe unterstützen.

Die Evaluation des dreijährigen Pilotprojektes durch die Berner Fachhochschule im Sommer 2022 habe gezeigt, dass die Gutsprachen einen Beitrag zum Erhalt der Lebensqualität und Selbständigkeit leisten. Ältere Menschen können damit länger selbstbestimmt in ihrer eigenen Wohnung und im vertrauten Quartier leben.Nun sollen die Betreuungsgutsprachen per Sommer 2023 in ein Regelangebot überführt werden.

Der Gemeinderat habe die dafür notwendige Teilrevision des Altersreglements an den Stadtrat verabschiedet.Die Schweiz bietet im internationalen Vergleich gute Rahmenbedingungen für das Leben im Alter. Schlecht schneidet sie jedoch beim Selbstfinanzierungsgrad im Bereich Betreuung ab.

Während die Pflege im Alter über die Krankenversicherung und kantonale Beiträge finanziert wird, müssen Senior*innen die Betreuung und Unterstützung im Alltag selbst organisieren und aus der eigenen Tasche finanzieren.Die Stadt Bern will nun mit dem Regelangebot Betreuungsgutsprachen die Lücken schliessen, die auf kantonaler und nationaler Ebene bestehen. Dadurch macht sie von der Möglichkeit der freiwilligen kommunalen Angebote Gebrauch und bekennt sich in ihrer Altersarbeit zu diesem Schwerpunkt.

Gleichzeitig hofft der Gemeinderat, damit eine Signalwirkung auf den Kanton und den Bund zu haben, damit die bestehenden Lücken in der Finanzierung der Betreuung und Unterstützung von älteren Menschen mit bescheidenen Einkommen auf diesen Ebenen rasch geschlossen werden.AHV-Rentner*innen mit geringem Einkommen mit Wohnsitz in der Stadt Bern, welche Unterstützungsdienstleistungen benötigen und diese auch mit Ergänzungsleistungen und anderen Sozialversicherungsleistungen nicht selbst finanzieren können, können sich bei der Pro Senectute für eine Bedarfsabklärung anmelden. Das Anmeldeformular und detaillierte Informationen seien auf der Website www.bern.ch/betreuungsgutsprachen zu finden.

Auskünfte erteilt telefonisch auch das Alters- und Versicherungsamt der Stadt Bern, Kompetenzzentrum Alter, Telefon 031 321 63 11..

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