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Viererfeld / Mittelfeld: Baurechtsabgaben für erste Bauetappe

Auf dem Viererfeld / Mittelfeld ist der Bau eines neuen Stadtquartiers mit rund 1140 Wohnungen geplant. Das Land soll im Baurecht abgegeben werden. Die erste Bauetappe mit 350 Wohnungen besteht aus sechs Baurechten. Abhängig vom Landwert erfolgt der Entscheid zur Abgabe der Baurechte durch den Gemeinderat, den Stadtrat oder die Stimmberechtigten.

2022-12-15 05:05:04
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Quelle: Stadt Bern

Auf dem Viererfeld / Mittelfeld ist der Bau eines neuen Stadtquartiers mit rund 1140 Wohnungen geplant, wie die Stadt Bern meldet.

Das Land solle im Baurecht abgegeben werden. Die erste Bauetappe mit 350 Wohnungen besteht aus sechs Baurechten.

Abhängig vom Landwert erfolgt der Entscheid zur Abgabe der Baurechte durch den Gemeinderat, den Stadtrat oder die Stimmberechtigten.In der Stadt Bern besteht ein Mangel an Wohnraum. Auf dem Viererfeld und dem benachbarten Mittelfeld im Stadtteil Länggasse-Felsenau solle deshalb ein neues Quartier gebaut werden.

Das Areal sei zentrumsnah und gut erschlossen. Geplant sei ein urbanes und ökologisches Quartier mit insgesamt rund 1140 Wohnungen, einem öffentlichen Stadtteilpark und Stadtgärten.

Die Hälfte der Wohnfläche im Viererfeld und mindestens die Hälfte der Wohnfläche im Mittelfeld seien für den gemeinnützigen Wohnungsbau reserviert.Die Stadt Bern werde – wenn überhaupt – nur einen sehr kleinen Teil der Wohnungen selbst bauen. Vorgesehen sei stattdessen, dass verschiedene sowohl gemeinnützige als auch marktorientierte Bauträgerschaften die Wohnhäuser realisieren.

Hierfür solle ihnen mit einer Dauer von 80 Jahren Land im Baurecht abgegeben werden. In Baurechtsverträgen werden die Höhe des Baurechtszinses sowie weitere Bestimmungen festgehalten.

Liegt der kapitalisierte Wert eines Baurechts über 10 Millionen Franken, seien die Stimmberechtigten für die Abgabe zuständig. Der Stadtrat befindet über Abgaben über 5 Millionen Franken, der Gemeinderat über jene mit einem tieferen Wert.Für gemeinnützige Wohnbauträgerschaften werde der Baurechtszins unter einem Marktpreis liegen.

Im Gegenzug müssen die Wohnungen nach dem Prinzip der Kostenmiete vermietet werden. Zudem seien unter anderem Vorgaben zur Einkommenssituation der Mietenden und zur minimalen Belegung einer Wohnung einzuhalten.

Bei den marktorientierten Baurechtsabgaben werde der Baurechtszins anhand von marktwirtschaftlichen Kriterien in Verhandlungen festgelegt. Nach aktueller Planung werde mit den ersten Baurechtsunterzeichnungen nach Vorliegen der Baubewilligungen ab 2027 und mit dem Bezug erster Wohnbauten ab 2029 gerechnet..

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