Blaulicht
Zwei Frauen und ein Hund waren im Mai 2017 im Hafen von Neuenstadt nach einem schweren Unfall verstorben. Nach Abschluss der Ermittlungen wurde gegen acht Beschuldigte Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Drei von ihnen wurden zudem wegen Gefährdung durch Verletzung der Baukunde angeklagt.
2022-12-30 10:00:13Am Montag, 15. Mai 2017, waren zwei Frauen und ein Hund im Hafen von Neuenstadt nach einem schweren Unfall verstorben (siehe Medienmitteilung vom gleichen Tag), wie die Kantonspolizei Bern schildert.
Daraufhin war eine Untersuchung eingeleitet worden, um die Ursache der Todesfälle zu ermitteln. Gemäss dieser seien die Todesfälle auf ein Leck an der Stromversorgung zurückzuführen, das durch ein beschädigtes Stromkabel an der Hafenabsperrung verursacht wurde.
Der Strom wurde dann über einen Steg in den See geleitet. Die beiden Frauen und der Hund, die mit dem Wasser an dieser Stelle in Berührung gekommen waren, erlitten dadurch einen Stromschlag und verstarben.
Das Sicherheitssystem der elektrischen Anlage schaltete sich nicht automatisch aus.Gestützt auf die Untersuchung wurde gegen acht Beschuldigte Anklage wegen fahrlässiger Tötung vor dem Regionalgericht des Berner Jura in Moutier erhoben. Dabei handelt es sich sowohl um Personen, die den betroffenen Abschnitt der elektrischen Anlage installiert hatten, als auch um ehemalige Mitarbeitende der Gemeinde Neuenstadt.
Sie werden beschuldigt, das Sicherheitssystem der Anlage, ohne dass zuvor alle dafür notwendigen Massnahmen getroffen worden waren, verändert zu haben. Es handelt sich hierbei auch um jene Personen, die die Kontrollen der elektrischen Anlage, bei der das Problem aufgetreten war, durchgeführt hatten.
Ihnen werde vorgeworfen, die Vorsichtsregeln und geltenden Vorschriften nicht berücksichtigt zu haben. Mit einer vorschriftsgemässen Kontrolle hätten mögliche Probleme an der elektrischen Anlage beziehungsweise an der 2016 vorgenommenen Erweiterung, die nicht den damals geltenden Normen entsprach, erkannt werden können.
Drei der acht Beschuldigten wurden zudem wegen Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde angeklagt. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
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