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Öffentliche Planauflage nach Art. 60 BauG – Ortsplanungsrevision, nachträgliche Änderungen
2023-01-12 10:05:14Öffentliche Planauflage nach Artikel 60 BauG – Ortsplanungsrevision, nachträgliche ÄnderungenDer Gemeinderat Belp bringt gestützt auf Artikel 60 Absatz 3 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 i.V.m, wie die Gemeinde Belp meldet.
Artikel 122 Absatz 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 die von den Stimmberechtigten am 27. November 2022 beschlossenen nachträglichen Änderungen der Ortsplanungsrevision zur öffentlichen Auflage.Die Akten liegen während 30 Tagen vom 13. Januar bis zum 13. Februar 2023 in der Abteilung Planung und Infrastruktur, Güterstrasse 13, 3123 Belp, während den Büroöffnungszeiten öffentlich auf. Auf www.belp.ch stehen die Akten ebenfalls zur Einsicht bereit.Innert der Einsprachefrist könne gegen die nachträglichen Änderungen bei der Gemeindeverwaltung Belp, Planung und Infrastruktur, Güterstrasse 13, 3123 Belp schriftlich und begründet Einsprache oder Rechtsverwahrung eingereicht werden.
In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen sei anzugeben, welche Person befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten Artikel 35b Absatz 1 BauG)..
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