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Die Finanzkommission (FIKO) der Stadt Bern hat am 15. Februar getagt und sich mit der Schaffung einer verwaltungsunabhängigen Finanzkontrolle auseinandergesetzt. Die Kommission hat sich von Thomas Remund, dem Leiter der Finanzkontrolle des Kantons Bern, zur Finanzaufsicht des Kantons informieren lassen. Im Zentrum stand dabei die Frage, wie eine Finanzkontrolle das Parlament und insbesondere die Aufsichtskommissionen in ihrer Arbeit unterstützen kann. Dies mit dem Ziel die Ordnungsmässigkeit sowie die Wirtschaftlichkeit und Rechtmässigkeit der Haushaltführung zu prüfen und damit die Qualität der staatlichen Leistungen zu verbessern und Risiken zu minimieren.
2023-02-16 18:05:05Die Finanzkommission (FIKO) der Stadt Bern hat am 15. Februar getagt und sich mit der Schaffung einer verwaltungsunabhängigen Finanzkontrolle auseinandergesetzt, wie die Stadt Bern berichtet.
Die Kommission habe sich von Thomas Remund, dem Leiter der Finanzkontrolle des Kantons Bern, zur Finanzaufsicht des Kantons informieren lassen. Im Zentrum stand dabei die Frage, wie eine Finanzkontrolle das Parlament und insbesondere die Aufsichtskommissionen in ihrer Arbeit unterstützen kann.
Dies mit dem Ziel die Ordnungsmässigkeit sowie die Wirtschaftlichkeit und Rechtmässigkeit der Haushaltführung zu prüfen und damit die Qualität der staatlichen Leistungen zu verbessern und Risiken zu minimieren.Auslöser für diesen Austausch sei die vom Stadtrat überwiesene Interfraktionelle Motion GB/JA!, GLP (Hasim Sancar, GB/Claude Grosjean, GLP): Finanz-Oberaufsicht des Stadtrates stärken. Der Gemeinderat werde damit aufgefordert, die Grundlagen und gesetzlichen Anpassungen für ein Finanzkontroll-System vorzubereiten, das jenem der kantonalen Finanzkontrolle entspricht.
Die FIKO habe sich an ihrer Sitzung von Gemeinderat Michael Aebersold zum Stand der Umsetzung der Vorlage informieren lassen. Nach 2020 durch die damalige Kommission für Finanzen, Sicherheit und Umwelt (FSU) habe sie einer erneuten Fristverlängerung bis Ende 2024 zugestimmt.
Da der Entscheid ohne Gegenstimme erfolgte, könne gemäss Artikel 23, Absatz 4bis des Geschäftsreglements des Stadtrats (GRSR) die Fristverlängerung abschliessend durch die Kommission entschieden werden und werde dem Stadtrat nicht mehr vorgelegt.Weitere Auskünfte erteilt Lukas Gutzwiller, Präsident Finanzkommission, Telefon 076 462 31 07.
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