Regional
Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung ein, während des nationalen Glockenläutens vom 24. Februar 2023 (Beginn 8.55 Uhr) der Kriegsbetroffenen in der Ukraine zu gedenken und um 9.00 Uhr eine Schweigeminute einzuhalten
2023-02-22 11:05:05Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung ein, während des nationalen Glockenläutens vom 24. Februar 2023 (Beginn 8.55 Uhr) der Kriegsbetroffenen in der Ukraine zu gedenken und um 9.00 Uhr eine Schweigeminute einzuhalten, wie die Stadtverwaltung Biel berichtet.
Vor einem Jahr habe Russland seinen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg auf die Ukraine gestartet, seither seien Millionen Menschen auf der Flucht und erfahren unermessliches Leid. Das kurze Innehalten in Biel und in der ganzen Schweiz setzt ein Zeichen der Verbundenheit mit den Opfern dieses Krieges.
Der Gemeinderat sei in Gedanken bei ihnen und hofft, dass die grosse Solidarität gegenüber den ukrainischen Kriegsbetroffenen aufrechterhalten wird.Der Gemeinderat habe im Rahmen der laufenden Vernehmlassung des Bundes betreffend «Übermässigen Motorenlärm wirksam reduzieren» seine Stellungnahme zu Handen des Schweizerischen Städteverbandes verabschiedet. Der Gemeinderat begrüsst diese ausdrücklich.
Die vorgeschlagene Gesetzesrevision beinhaltet grundsätzliche Massnahmen zur einfacheren und strengeren Sanktionierung bei geräuschrelevanten Fahrzeugmanipulationen sowie für die Verursachung von unnötigem Verkehrslärm. Das gezielte Vorgehen gegen von Motorfahrzeugen ausgehendem Lärm sei ebenfalls als Massnahme im städtischen Sicherheitskonzept verankert, womit die anvisierte Gesetzesrevision im Einklang mit den Bemühungen der Stadt steht, gezielt gegen unnötigen Lärm vorzugehen.Der Gemeinderat sei sich der Problematik des Motorenlärms seit längerem bewusst und habe diese in den Planungsgesprächen mit der Kantonspolizei entsprechend thematisiert.
Die Kantonspolizei setzt den Auftrag im Rahmen des Projektes «Road King» bereits um und erhält mit der angestrebten Revision mehr Kompetenzen.Der Schweizerische Städteverband habe unter anderen die Stadt Biel zur Stellungnahme über das vom Bundesrat zur Vernehmlassung unterbreitete Gesetz über die Individualbesteuerung eingeladen. Aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung erachtet der Gemeinderat trotz der zu erwartenden administrativen Mehrbelastung die Einführung der Individualbesteuerung als zeitgemäss.
Die vom Bundesrat zur Stellungnahme unterbreiteten Varianten seien jedoch aufgrund der zu erwartenden Mindereinnahmen für den Gemeinderat nicht akzeptabel. Er fordert den Schweizerischen Städteverband auf, sich dafür einzusetzen, dass die Individualbesteuerung aufkommensneutral ausgestaltet wird.
Leider seien die im Rahmen des vorliegenden Vernehmlassungsverfahrens zur Verfügung gestellten Zahlen und Daten sehr bescheiden, weshalb die finanziellen Nachteile für die Stadt Biel nur grob geschätzt werden können; es muss aber von einem Ausfall in mittlerer einstelliger Millionenhöhe ausgegangen werden, welchen sich die Stadt Biel finanziell nicht leisten kann. Durch die kantonale gesetzliche Gestaltungsfreiheit besteht zudem die Gefahr, dass der interkantonale Steuerwettbewerb weiter angeheizt wird.Der Gemeinderat habe einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 290 000 Franken für die Sanierung der Liegenschaft Seevorstadt 61 genehmigt; dies unter Vorbehalt des Vorliegens eines genehmigten Budgets 2023. Durch Injektionsmassnahmen werde die Verkippung des Gebäudes gestoppt und die dadurch entstandenen Schäden werden saniert.
Die Liegenschaft, welche der Stadt Biel gehört, werde seit 2012 vom Verein TWG (therapeutische Wohngruppe) gemietet.Die Einwohnergemeinde Biel erhält von der Stiftung Kinderspital Wildermeth in Form einer Dienstbarkeit zwei neue Fusswegrechte für die Öffentlichkeit über zwei Parzellen. Diese Fusswegrechte erschliessen den Zugang ab Kloosweg bis ins Eichhölzli beziehungsweise den Berghausweg und östlich zum Quartier Falbringen.
Im Gegenzug dazu werde eine Parzelle an die Stiftung Kinderspital Wildermeth verkauft. Diese Parzelle war ursprünglich als Fussweg vorgesehen, werde nun aber durch die Fusswegrechte ersetzt und sei daher nicht mehr notwendig.
Gleichzeitig habe der Gemeinderat einer Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung zugestimmt, welche die neue Fusswegführung in der Zone mit Planungspflicht «Wildermeth» sichert. Das ehemals entlang der westlichen Grenze des Kinderspitalareals vorgesehene Fusswegtrassee werde aus dem Baulinienplan gelöscht.Der Gemeinderat habe Frau Doktor iur.
Sarah Schläppi, Rechtsanwältin, als neues Mitglied des Verwaltungsrats von Energie Service Biel/Bienne ESB gewählt. Frau Schläppi sei CEO und Delegierte des Verwaltungsrates des Advokaturbüros Bracher & Partner in Bern und verfügt über eine umfangreiche Erfahrung als Verwaltungsrätin in Organisationen und Unternehmen verschiedenster Tätigkeitsfelder.
Sie folgt auf Herrn Freddy Lei, selbständiger Technischer Berater, Leubringen, der dem Verwaltungsrat ESB seit 2013 angehörte und per Ende April 2023 zurücktritt.Der Gemeinderat habe 49 in Biel wohnhaften Personen den Zusicherungsentscheid zur Einbürgerung erteilt. Unter ihnen seien 27 Personen in der Schweiz geboren.
Unter den Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern seien 23 Erwachsene, 1 Ehepaar und 24 Minderjährige.Hinweis: Mit der Benutzung der Social-Share-Funktion verlassen Sie die Website der Stadt Biel und externe Plattformen können Ihre Daten erfassen und verarbeiten. Mehr Informationen.
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