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Der Gemeinderat Belp bringt gestützt auf Art. 60 Abs. 3 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 i.V.m. Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 die nachträgliche Änderung des Zonenplans Siedlung mit Baureglement zur öffentlichen Auflage.
2023-02-24 06:05:10Der Gemeinderat Belp bringt gestützt auf Artikel 60 Absatz 3 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 i.V.m, wie die Gemeinde Belp ausführt.
Artikel 122 Absatz 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 die nachträgliche Änderung des Zonenplans Siedlung mit Baureglement zur öffentlichen Auflage. Mit dieser Änderung werde die Flughafenzone im Zonenplan Siedlung und Artikel 232 zur Flughafenzone von der Genehmigung der Ortsplanungsrevision ausgenommen.Die Änderung liegt vom 24. Februar bis 27. März 2023 in der Gemeindeverwaltung Belp, Abteilung Planung und Infrastruktur, Güterstrasse 13, 3123 Belp, während den Büroöffnungszeiten öffentlich auf. Einsprachen oder Rechtsverwahrungen seien innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Belp, Planung und Infrastruktur, Güterstrasse 13, Postfach 64, 3123 Belp einzureichen.In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen sei anzugeben, welche Person befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten Artikel 35b Absatz 1 BauG)..
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Belp Öffentliche Auflage Zonenplan Siedlung Baureglement, Art. 232 Flughafenzone (FZ)