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Vereinfachte Bestimmungen für Taxiführer*innen

2023-03-07 10:05:03
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Quelle: Stadt Bern

Das Berner Taxigewerbe leidet unter Personalknappheit, wie die Stadt Bern berichtet.

Um dem entgegenzuwirken, nimmt die Stadt Bern per 1. April 2023 während zwei Jahren an einer Versuchsverordnung des Kantons teil. Diese sieht vor, dass angehenden Taxiführer*innen provisorische Bewilligungen ausgestellt werden.

Durch den schnelleren Berufseinstieg könne auf die Personalknappheit im Taxigewerbe reagiert werden.Wie verschiedene andere Branchen, leidet auch das Taxigewerbe an Personalknappheit. Das zeigt sich auch in der Stadt Bern.

Um dem entgegenzuwirken, habe der Regierungsrat des Kantons Bern per 1. April 2023 eine Versuchsverordnung über die provisorische Taxiführer*innenbewilligung erlassen. Die Stadt Bern habe entschieden, als Pilotgemeinde am Versuch teilzunehmen und provisorische Bewilligungen für sechs Monate anzubieten.

«Dank der Versuchsverordnung können angehende Taxiführer*innen schneller in den Beruf einsteigen», sagt Sicherheitsdirektor Reto Nause. «Damit stärken wir das Berner Taxigewerbe und können einen Beitrag zur Bewältigung der Personalknappheit leisten.»Mit der provisorischen Bewilligung können Taxiführer*innen zwar früher in den Beruf einsteigen, die grundlegenden sicherheitsrelevanten Anforderungen, beispielsweise der ungetrübte automobilistische Leumund, müssen jedoch weiterhin bei Erteilung der provisorischen Bewilligung erfüllt sein.

Eine Erleichterung gibt es insofern, dass die Taxiführer*innen die erforderlichen Eignungsprüfungen, wie zum Beispiel über die Kenntnisse der gesetzlichen Bestimmungen neu nicht vor, sondern erst bis zum Ablauf der provisorischen Bewilligung absolvieren müssen. Geschieht das nicht, erlischt die provisorische Bewilligung.

Dieser Versuch werde nun während zwei Jahren durchgeführt und anschliessend vom Kanton zusammen mit der Stadt Bern evaluiert.Unabhängig von der Versuchsverordnung definiert die kantonale Taxiverordnung weiterhin, welche Betriebsarten als Taxidienstleistung gelten. Alle Gewerbetreibenden müssen diese und das kommunale Taxireglement einhalten.

Damit könne sichergestellt werden, dass Taxiführer*innen einen arbeitsrechtlichen Schutz geniessen..

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