Regional
Der Gemeinderat hat vom Stand des Planungsverfahrens zur Teiländerung der baurechtlichen Grundordnung der Stadt Biel betreffend Energiebestimmungen Kenntnis genommen, wie die Stadtverwaltung Biel mitteilt.
Diese Teiländerung wurde 2020 gestartet. Sie beinhaltet eine Anpassung der baurechtlichen Grundordnung mit dem Ziel, den Energiekonsum von Neubauten zu reduzieren und nachhaltiger zu gestalten.
Die zwischen 2020 und 2022 durchgeführte Revision der kantonalen Energiegesetzgebung habe direkte Auswirkungen auf diese Vorlage. Sie wurde daher den neuen gesetzlichen Bestimmungen angepasst.
In den kommenden Wochen findet die öffentliche Auflage statt. Gleichzeitig habe der Gemeinderat beschlossen, dass in einem separaten Planungsverfahren der Erlass einer Anschlusspflicht an Fernwärmeverbünde geprüft und wo sinnvoll umgesetzt werden.
Ein konkreter Vorschlag für diese Vorlage werde im Sommer 2023 vorliegen.Der Gemeinderat habe vom Stand des Planungsverfahrens zur Anpassung der baurechtlichen Grundordnung der Stadt Biel an die neuen Begriffe und Messweisen im Bauwesen des Kantons Bern und von verschiedenen Änderungen danach des öffentlichen Informations- und Mitwirkungsverfahrens sowie der kantonalen Vorprüfung Kenntnis genommen. In den kommenden Wochen werde die öffentliche Auflage durchgeführt.Hinweis: Mit der Benutzung der Social-Share-Funktion verlassen Sie die Website der Stadt Biel und externe Plattformen können Ihre Daten erfassen und verarbeiten.
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