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Frauenkappelen: Ausscheiden Gewässerräume

Mitwirkungsbericht

2023-03-29 10:05:09
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Quelle: Gemeinde Frauenkappelen

Das 2011 revidierte Gewässerschutzgesetz des Bundes verlangt von den Kantonen die Ausscheidung von Gewässerräumen an allen oberirdischen Gewässern, wie die Gemeinde Frauenkappelen schreibt.

Bei Flüssen und Bächen umfasst der Gewässerraum sowohl das Gerinne als auch die beiden Uferbereiche (Korridor). Der Gewässerraum steht dem Gewässer zur Verfügung und gewährleistet insbesondere den Schutz vor Hochwasser sowie die natürlichen Funktionen – zum Beispiel als Lebensraum für Tiere und Pflanzen.

Im Kanton Bern seien die Gemeinden für die Festlegung des Gewässerraumes zuständig. Es sei ihre Aufgabe, die Vorschriften zur Ausscheidung des Gewässerraums in der Nutzungsplanung grundeigentümerverbindlich umzusetzen.Dieser Pflicht kommt die Gemeinde Frauenkappelen nach.

Vom 2. November bis und mit 2. Dezember 2022 wurde die Planung öffentlich mitgewirkt. Die Mitwirkungseingaben wurden in der Zwischenzeit ausgewertet und im Gemeinderat behandelt. Der Mitwirkungsbericht inklusive Antwort des Gemeinderates wurde in den Erläuterungsbericht eingearbeitet (Seiten 11 bis 14).

Der ergänzte Erläuterungsbericht könne nachfolgend eingesehen werden. Erläuterungsbericht ( inklusive Mitwirkungsbericht)© 2023 Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen»..

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