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Die städtischen Bau- und Verkehrsmassnahmen, die im Zusammenhang mit dem Projekt «Zukunft Bahnhof Bern» (ZBB) geplant sind, werden ab 26. April 2023 öffentlich aufgelegt. Das im März 2021 von den Stimmberechtigten genehmigte Projekt ist im Bereich Hirschengraben aufgrund mehrerer Gutachten überarbeitet worden.
Die städtischen Bau- und Verkehrsmassnahmen, die im Zusammenhang mit dem Projekt «Zukunft Bahnhof Bern» (ZBB) geplant sind, werden ab 26. April 2023 öffentlich aufgelegt, wie die Stadt Bern meldet.
Das im März 2021 von den Stimmberechtigten genehmigte Projekt sei im Bereich Hirschengraben aufgrund mehrerer Gutachten überarbeitet worden.Damit der Bahnhof Bern seine Funktion als Verkehrsdrehscheibe weiterhin erfüllen kann, werde er im Rahmen des Projekts «Zukunft Bahnhof Bern» (ZBB) erweitert: Der Regionalverkehr Bern-Solothurn (RBS) baut unterhalb der bestehenden SBB-Gleise einen neuen Bahnhof. Die SBB erstellt eine zweite Personenunterführung mit neuen Bahnhofzugängen beim Bubenbergzentrum und bei der Länggasse.
Die Bauarbeiten seien seit 2017 im Gang; die Inbetriebnahme sei ab 2028 geplant.Aufgabe der Stadt sei es, sicherzustellen, dass die Reisenden rasch und sicher zum neuen Bahnhof gelangen können. Um dem Fussverkehr am Bubenbergplatz mehr Platz zur Verfügung stellen zu können, sollen Fahrspuren abgebaut, Zirkulations- und Aufenthaltsflächen vergrössert und die Grünzeiten für Fussgänger*innen verlängert werden.
Damit auch der ÖV weiterhin flüssig zirkulieren kann, muss der motorisierte Individualverkehr auf der Achse Inselplatz-Bubenbergplatz-Bahnhofplatz-Bollwerk um rund 60 Prozent reduziert werden – dies erfolgt mittels Anpassungen des Verkehrsregimes auf dem Bubenbergplatz und am Bollwerk/Henkerbrünnli. Um die mit der Eröffnung des neuen Bahnhofzugangs stark ansteigenden Personenströme bewältigen zu können, sei zudem beim schon heute überlasteten Bubenbergplatz eine unterirdische Personenpassage erforderlich, die von der neuen SBB-Publikumsanlage direkt in den Hirschengraben führt.«Ein gut erschlossener und leistungsfähiger Bahnhof sei die Hauptschlagader der nachhaltigen städtischen Mobilität», sagt Gemeinderätin Marieke Kruit, Direktorin für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün.
«Auch die Stadt Bern muss ihren Teil dazu beitragen.» Voraussetzung für die städtischen Bau- und Verkehrsmassnahmen sei neben der Finanzierung eine Überbauungsordnung. Diese werde ab dem 26. April 2023 während knapp fünf Wochen öffentlich aufgelegt.Die Stadtberner Stimmberechtigten haben den Ausführungskredit für die städtischen Bau- und Verkehrsmassnahmen ZBB im März 2021 gutgeheissen.
Im Nachgang zur Volksabstimmung wurden die Pläne für den Hirschengraben aufgrund der Empfehlungen mehrerer von der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD) geforderter Gutachten angepasst. Die Projektanpassungen wurden vom Gemeinderat im November 2022 in Auftrag gegeben (siehe dazu die Medienmitteilung vom 22. November 2022).
Das inzwischen überarbeitete Projekt weist gegenüber den ursprünglichen Plänen verschiedene Änderungen auf (vgl. Kasten) – die wichtigste: Die Kastanienbäume im Hirschengraben sollen an ihren jetzigen Standorten möglichst erhalten bleiben; die fünf Bäume, die infolge der Bauarbeiten im Bereich der Passage und der Tramwendeschlaufe entfernt werden müssen, werden nach Abschluss der Arbeiten ersetzt.
«Die Ausgangslage am Hirschengraben sei komplex, wir konnten nun aber eine stimmige und belastbare Lösung finden. Aus Sicht des Gemeinderats werde das angepasste Projekt den verschiedenen Anliegen bestmöglich gerecht», so Marieke Kruit.Die nun öffentlich aufgelegte Überbauungsordnung werde vom Stadtrat zu beschliessen und anschliessend vom kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung zu genehmigen sein.
Nach heutiger Planung können die wesentlichen Elemente der städtischen Verkehrsmassnahmen im April 2028, gleichzeitig mit der Eröffnung des neuen Bahnhofzugangs, umgesetzt werden. Sollte es im Rahmen des Genehmigungsverfahrens jedoch zu Beschwerden kommen, die an höhere juristische Instanzen weitergezogen werden, seien Verzögerungen nicht auszuschliessen.Die städtischen Bau- und Verkehrsmassnahmen ZBB werden in einem Infocontainer am Hirschengraben präsentiert.
Der Container sei während der öffentlichen Auflage des Projekts (25. April bis 29. Mai 2023) ohne Anmeldung öffentlich zugänglich, von Montag bis Freitag, jeweils von 9 bis 19 Uhr. Hier finden sich detaillierte Informationen zum Projekt und zur Geschichte des Hirschengrabens sowie zahlreiche Visualisierungen.
Die detaillierten Pläne zum Auflageprojekt können beim Tiefbauamt der Stadt Bern an der Bundesgasse 38 («Baustelle», Erdgeschoss) eingesehen werden (Montag bis Donnerstag von 8-12 Uhr und 13.30-17 Uhr, Freitag von 8-12 Uhr und 13.30-16 Uhr).Bäume: Die bestehenden 25 Kastanienbäume bleiben grossmehrheitlich an ihren jetzigen Standorten erhalten. Sie werden erst ersetzt, wenn es ihr Gesundheitszustand erfordert.
Neupflanzungen sollen zudem gruppenweise erfolgen, damit ein möglichst homogenes Stadtbild erreicht werden kann.Personenpassage/Lift: Damit die vier Bäume, die wegen der Arbeiten für die neue Passage entfernt werden müssen, nach Abschluss der Bauarbeiten wieder am angestammten Platz gepflanzt werden können, werde die Breite des Aufgangs von 8,55 auf 7,40 Meter angepasst und in die Hirschengrabenanlage zentriert. Im Untergrund werde die Breite der Passage von 10 auf 8 Meter reduziert, dadurch kommt sie ohne Stützen aus.
Die Dimensionierung der Passage reicht dennoch aus, um die prognostizierten Passantenströme aufzunehmen. Die Wände und Decke der Passage werden durch eine Dreieckstruktur moduliert, die durch ein abgestimmtes Beleuchtungskonzept betont wird.
Der Passagenaufgang im Hirschengraben werde mit einem Dach ausgestaltet, das Geometrie und Materialisierung der Passage aufnimmt. Um den Anforderungen hinsichtlich Hindernisfreiheit gerecht zu werden, werde östlich des Passagenaufgangs ein Lift installiert, der direkt in die neue Passage führt.Denkmäler: Der Sockel des Bubenbergdenkmals, das wegen des Aufgangs der Personenpassage in die Mitte des Hirschengrabens versetzt wird, ruht auf einer Betonplatte, die schonend im durchwurzelten Boden verankert werde und sich mit einer Fuge leicht vom Boden absetzt.
Diese Fuge solle den provisorischen Standortcharakter hervorheben. Langfristig solle das Denkmal wieder an seinen Originalstandort am Bubenbergplatz zurückversetzt werden.
Der Widmann-Brunnen bleibt an seinem heutigen Standort erhalten.Materialisierung der Oberfläche: Der Mittelbereich der Anlage bleibt mit einem Mergelboden ausgestattet und werde neu mit einem Pflästerungsband aus ungebundenen Natursteinen umfasst. Auch die nördlichen und südlichen Abschlüsse des Mittelbereichs – beim Passagenaufgaben und beim Widmann-Brunnen – werden mit einer Pflästerungsfläche akzentuiert.
Die Tramhaltekanten werden erhöht, sodass künftig, wie vom Eidgenössische Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) gefordert, ein niveaugleicher Einstieg in die Fahrzeuge möglich ist.Möblierung/Beleuchtung: Wartehallen, Lift und Sitzbänke seien spezifisch für den Hirschengraben entwickelt und aufeinander abgestimmt worden. Für die Beleuchtung werden die historischen Seilleuchten «Kandem», welche in der Altstadt verwendet werden, nachgebaut und mit LED-Technik ausgestattet.Nutzung ohne Veloparkplätze: Auf dem gesamten Hirschengraben werde keine Veloparkierung mehr stattfinden, sodass der Raum genügend Zirkulations- und Flanierfläche für Passant*innen bietet.
Als Ersatz dienen die beiden Velostationen PostParc und Welle 7, langfristig seien zudem im Umfeld des Bahnhofs weitere Velostationen beziehungsweise Angebotsausbauten geplant..
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