Inland
Bern, 23.08.2023 - Der Bundesrat verlängert die befristete humanitäre Ausnahme gegenüber Syrien um weitere sechs Monate bis zum 11. März 2024. Diese Ausnahme ermöglicht es internationalen humanitären Organisationen, ohne gezielte Finanzsanktionen humanitäre Hilfe zu leisten, um der anhaltenden Krise in Syrien entgegenzuwirken.
2023-08-23 13:15:21Bern, 23.08.2023 - Der Bundesrat hat beschlossen, die befristete humanitäre Ausnahme gegenüber Syrien um weitere sechs Monate zu verlängern. Sie gilt nun bis zum 11. März 2024. Angesichts der humanitären Krise in Syrien hat die EU im Februar 2023 Maßnahmen ergriffen, um eine humanitäre Ausnahme einzuführen. Sie wurde am 23. Februar 2023 für sechs Monate angepasst. Am 17. Juli 2023 hat die EU die Geltungsdauer der Ausnahme um weitere sechs Monate verlängert. Der Bundesrat hat am 10. März 2023 beschlossen, die Ausnahme in die Verordnung über Maßnahmen gegenüber Syrien aufzunehmen. Dank dieser Ausnahme sind gezielte Finanzsanktionen nicht anwendbar auf humanitäre Aktivitäten internationaler Organisationen. Der Bundesrat verlängert nun die Ausnahme um sechs Monate. Am 18. Mai 2011 hat der Bundesrat erstmals Sanktionen gegenüber Syrien beschlossen. Damit folgte die Schweiz den Maßnahmen der EU vom 9. Mai 2011. Die Verordnung wurde bereits mehrmals angepasst, im Einklang mit den EU-Beschlüssen.
(Quelle:Bundesrat Bearbeitet mit ChatGPT)
Suche nach Stichworten:
Bern Bern verlängert humanitäre Ausnahme gegenüber Syrien