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Übertragung der Aufsicht über Gemeinde-Stiftungen an Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht

Der Gemeinderat in Bern hat beschlossen, die Aufsicht über 25 Stiftungen an die Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht zu übertragen. Diese Übertragung entlastet das Finanzinspektorat und führt zu einmaligen Kosten von 25.000 Franken sowie einem jährlichen Ertragsverlust von rund 24.000 Franken.

2023-10-26 05:05:04
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Quelle: Stadt Bern

  • Stiftungen, die einer Gemeinde angehören, werden vom Gemeinderat oder einer bezeichneten Stelle beaufsichtigt.
  • In Bern ist das Finanzinspektorat für diese Aufsicht zuständig.

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Aufsicht über 25 Stiftungen ab dem 1. Januar 2024 an die Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht zu übertragen.

Diese Stelle beaufsichtigt bereits 790 klassische Stiftungen.

Dadurch wird das Finanzinspektorat von einer aufwändigen Aufgabe entlastet.

Die Übertragung der Aufsichtsverantwortung führt zu einmaligen Kosten von 25.000 Franken.

Darüber hinaus sinken die jährlichen Erträge des Finanzinspektorats um rund 24.000 Franken.

Die bisher für die Stiftungsaufsicht aufgewendeten Ressourcen können nun für Haupttätigkeiten des Finanzinspektorats eingesetzt werden.

(Quelle:Stadt Bern Bearbeitet mit ChatGPT)

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Bern Übertragung Aufsicht Gemeinde-Stiftungen Bernische BVG- Stiftungsaufsicht



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