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Lehrerin beschwert sich: "Tribune de Genève" und "Blick" verletzen Berichtigungspflicht

Schweizer Presserat billigt Beschwerde einer Lehrerin gegen Zeitungsartikel

2023-11-23 15:10:07
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Quelle: Schweizer Presserat

Parteien: X. c. "Tribune de Genève" und "Blick" (frz. Ausgabe) Beschwerde einer Lehrerin gegen Zeitungsartikel weitgehend gutgeheissen Der Schweizer Presserat hat die Beschwerde einer Lehrerin weitgehend gutgeheissen, die Gegenstand zweier Artikel im französischsprachigen "Blick" (auf Französisch) und der "Tribune de Genève" war. Die Titel der Artikel lauteten "Eine Genfer Lehrerin, die vor ihrer Klasse den Hitlergruss machte, arbeitet wieder" und "Die Wiedereinstellung einer Lehrerin im Regierungsrat umstritten". Die Hauptbetroffene kam jedoch nicht zu Wort. Presserat: Vorwürfe gegen JournalistInnen gerechtfertigt Nach Ansicht des Schweizer Presserats sind die in der Beschwerde vorgebrachten Vorwürfe in zwei Punkten gerechtfertigt: Die JournalistInnen hätten versuchen müssen, die Lehrerin mit den schweren Vorwürfen zu konfrontieren, um herauszufinden, ob sie Nazi-Sympathien hatte oder nicht. Und sie belegten die Fakten nicht ausreichend, anhand mehrerer Quellen. Pressefreiheit vs. Privatsphäre Hingegen ist der Presserat der Ansicht, dass "Blick" und "Tribune de Genève" die Privatsphäre der Beschwerdeführerin genügend respektierten, indem sie in ihrer Medienberichterstattung nur den Namen der betreffenden Schule und das Datum der Rückkehr in den Unterricht erwähnten. Der Schweizer Presserat bestätigt Verletzung des Journalistenkodex durch "Blick" Mit dem Artikel "Weltweiter Ausstieg vom Atomausstieg" hat der "Blick" den Journalistenkodex verletzt, so der Schweizer Presserat. Eine Beschwerde wurde gutgeheissen, da der Einstieg des Textes falsch sei. Presserat rügt Internetportal "kath.ch" wegen unlauterer Beschaffung von Informationen Der Presserat hat ein Interview mit dem Autor, Regisseur und Hauptdarsteller der Fernsehserie "Tschugger" gerügt, welches das Internetportal "kath.ch" veröffentlichte. Es wurde festgestellt, dass die Informationen unlauter beschafft worden seien. "Nebelspalter" verletzte Menschenwürde von Tamara Funiciello Der "Nebelspalter" hat mit dem Beitrag "Tamara Funiciello: Geboren, um auszusterben" Funiciellos Menschenwürde verletzt, urteilte der Presserat. Die Beschwerde wurde teilweise gutgeheissen. Bern (ots) - Parteien: X. und Y. c. "Blick" Themen: Wahrheit und Berichtigungspflicht Beschwerde gutgeheissen Bern (ots) - Parteien: Constantin c. "kath.ch" Themen: Unlautere Beschaffung von Informationen / Rückzug eines Interviews Beschwerde gutgeheissen Bern (ots) - Parteien: X. c. "Nebelspalter online" Themen: Menschenwürde / Diskriminierung Beschwerde teilweise gutgeheissen

(Quelle:Schweizer Presserat Bearbeitet mit ChatGPT)

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