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Beschleunigung des Umstiegs auf erneuerbare Energien

Rund ein Drittel der Gesamtenergie wird für Heizen, Warmwasser, Geräte und Licht in den Gebäuden benötigt. Ein grosser Teil davon wird immer noch durch Erdöl und Erdgas abgedeckt. Bei diesen Energieträgern ist die Schweiz zu 100 Prozent von Importen abhängig. Damit der Umstieg auf einheimische erneuerbare Energien zügiger und einfacher erfolgen kann, wird der im Baugesetz vorhandene Spielraum bei den energetischen Anforderungen an Gebäude genutzt. Der Regierungsrat hat dazu ein Verordnungspaket auf den 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt.   Energie- und klimapolitische Herausforderungen Was ändert sich? Auswirkungen der Verordnungsanpassungen

Beschleunigung des Umstiegs auf erneuerbare Energien
Beschleunigung des Umstiegs auf erneuerbare Energien (Bild: Kanton Schaffhausen)

2023-11-30 09:54:02
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Rund ein Drittel der Gesamtenergie wird für Heizen, Warmwasser, Geräte und Licht in den Gebäuden benötigt, wie der Kanton Schaffhausen berichtet.

Ein grosser Teil davon werde immer noch durch Erdöl und Erdgas abgedeckt. Bei diesen Energieträgern sei die Schweiz zu 100 Prozent von Importen abhängig.

Damit der Umstieg auf einheimische erneuerbare Energien zügiger und einfacher erfolgen kann, werde der im Baugesetz vorhandene Spielraum bei den energetischen Anforderungen an Gebäude genutzt. Der Regierungsrat habe dazu ein Verordnungspaket auf den 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt.

  Der Regierungsrat habe die energetischen Anforderungen an Gebäude angepasst und die dazu notwendige Revision der Energiehaushaltverordnung (EHV), der Brandschutzverordnung (BSV) und der Bauverordnung (BauV) verabschiedet. Die Anpassungen erfolgen aufgrund der Dringlichkeit des Umstiegs auf einheimische erneuerbare Energien.

Sie treten am 1. Januar 2024 in Kraft.   Energie- und klimapolitische Herausforderungen Mit dem Ja zum nationalen Klima- und Innovationsgesetz vom 18. Juni 2023 sei das Ziel, den Ausstoss der klimaschädlichen Gase bis 2050 auf Netto-Null zu senken, gesetzlich verankert.

Es stellt sich somit nicht mehr die Frage, ob die Schweiz dieses Ziel erreichen soll, sondern wie. Im Gebäude und Mobilitätsbereich heissen die Schlüsseltechnologien Wärmepumpe und elektrischer Antrieb.

Beide Technologien seien gegenüber der Verbrennungstechnologie zwar um den Faktor drei bis fünf effizienter, dennoch werde der Stromverbrauch ansteigen. Um sich nicht in neue Abhängigkeiten zu begeben, muss der dafür benötigte Strom aus erneuerbaren Quellen möglichst im Inland produziert werden.

Ein grosses, noch weitgehend brachliegendes Potenzial sei die Nutzung der Sonnenenergie auf oder an Gebäuden.   Der Kanton Schaffhausen konkretisiert seine energiepolitischen Ziele im «Anschlusskonzept der kantonalen Energiepolitik 2018–2030» (kantonale Energiestrategie).

Die seit 2020 geltende Klimastrategie des Kantons stärkt die energiepolitischen Massnahmen, denn der Ersatz von Erdöl und Erdgas durch erneuerbare, lokal vorhandene Energie sei ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz.   Was ändert sich? Die Änderungen der EHV, der BSV und der BauV sollen primär den Zubau bei der Solar-stromproduktion und den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme beschleunigen.

Bei Wärmepumpen werde die bisherige Baubewilligungspflicht grösstenteils durch ein einfaches Meldeverfahren abgelöst. Neubauten müssen zukünftig mehr Eigenstrom erzeugen als bisher, neu seien es 30 Watt pro Quadratmeter beheizte Fläche.

Zudem werde der Anteil an erneuerbarer Energie für Heizung und Warmwasser beim Ersatz einer Öl- oder Gasheizung von heute 20 auf 40 Prozent erhöht. Im Rahmen der Vorbildfunktion des Kantons und der Gemeinden werden höhere Anforderungen an die Eigenstromerzeugung gestellt, und beim Heizungsersatz seien fossile durch erneuerbare Systeme zu ersetzen.

  Das vorliegende Verordnungspaket wurde verwaltungsintern sowie bei den Gemeinden, Parteien und Verbänden in Vernehmlassung gesetzt. Die wichtigsten Änderungen, die sich daraus ergeben, betreffen die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand, das Meldeverfahren bei Wärmepumpen und die Übergangsfristen.

Die Pflicht, auch geeignete Fassadenflächen bei öffentlichen Bauten für die Solarstromerzeugung zu nutzen, gilt nur für Neubauten. Die Meldepflicht für Wärmepumpen werde in der BSV explizit erwähnt und in der BauV präzisiert.

Damit bereits geplante Neubau- und Sanierungsprojekte nicht überarbeitet werden müssen, gelten sowohl für öffentliche als auch für private Bauherrschaften ausreichend lange Übergangsfristen.   Auswirkungen der Verordnungsanpassungen Mit dem Verordnungspaket solle die sparsame Verwendung von Energie und die vermehrte Nutzung einheimischer erneuerbarer Energie weiter vorangetrieben werden.

Dadurch werde die Versorgungssicherheit erhöht und die Auslandabhängigkeit verringert. Der Regierungsrat nutzt dabei den Spielraum, den ihm der Gesetzgeber gegeben hat..

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