Parlament beschließt Senkung der Wertfreigrenze für Einfuhrsteuer
- Das Parlament hat die Motion 19.3975 «Verbesserung der Steuergerechtigkeit im Warenfluss des kleinen Grenzverkehrs» angenommen
- Waren des Reiseverkehrs sollen bei der Einfuhr nur noch bis zu einem Gesamtwert von 150 Franken pro Person von der Einfuhrsteuer befreit sein
- Vernehmlassung läuft bis zum 15. März 2024
Das Parlament hat die Motion 19.3975 «Verbesserung der Steuergerechtigkeit im Warenfluss des kleinen Grenzverkehrs» angenommen. Dieser Auftrag des Parlaments soll mittels einer Senkung der Wertfreigrenze umgesetzt werden. Demnach sollen Waren des Reiseverkehrs bei der Einfuhr nur noch bis zu einem Gesamtwert von 150 Franken pro Person von der Einfuhrsteuer befreit sein. Zurzeit beträgt die Wertfreigrenze 300 Franken pro Person. Die Vernehmlassung dauert bis am 15. März 2024.
Vorstöße gegen Einkaufstourismus werden unterstützt
Die eidgenössischen Räte haben im Herbst 2021 die Motion 19.3975 «Verbesserung der Steuergerechtigkeit im Warenfluss des kleinen Grenzverkehrs» angenommen und den Standesinitiativen 18.300 «Keine Subventionierung des Einkaufstourismus» des Kantons St. Gallen sowie 18.316 «Beseitigung der Wertfreigrenze im Einkaufstourismus» des Kantons Thurgau Folge gegeben. Die Vorstöße haben das gemeinsame Ziel, dem Einkaufstourismus entgegenzuwirken. Für die Umsetzung dieser Vorstöße erhielten sowohl die Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK) als auch der Bundesrat den Auftrag, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten. Die WAK des Ständerates hat die Arbeiten an den beiden Standesinitiativen sistiert, damit die Grundlagen im Rahmen der Umsetzung der Motion der FK-N vom Bundesrat respektive dem zuständigen EFD ausgearbeitet werden können.
Senkung der Wertfreigrenze zur Steuergerechtigkeit
Die Motion 19.3975 FK-N verlangt die Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage, welche die Steuergerechtigkeit im Reiseverkehr verbessert. Dies soll insbesondere über die Senkung der Wertfreigrenze und/oder die Anpassung der Wertfreigrenze an die Bagatellgrenze des Herkunftslandes erfolgen. In Umsetzung der Motion schlägt das EFD vor, die Wertfreigrenze von 300 auf 150 Franken pro Person zu senken. Eine noch tiefere Wertfreigrenze oder auch eine Anpassung der Wertfreigrenze an die unterschiedlichen Bagatellgrenzen der Nachbarstaaten würde aus Sicht des EFD den Verzollungs- und Kontrollaufwand sowohl für das BAZG wie auch für die Reisenden unverhältnismässig erhöhen. Je tiefer die Wertfreigrenze festgesetzt wird, desto größer fällt die Anzahl der Verzollungen aus. Mit der vorgeschlagenen Senkung der Wertfreigrenze kann auch den Anliegen der beiden Standesinitiativen 18.300 und 18.316 weitgehend entsprochen werden.
Anpassung der Verordnung erforderlich
Für die Umsetzung der tieferen Wertfreigrenze ist eine Anpassung der Verordnung des EFD vom 2. April 2014 über die steuerbefreite Einfuhr von Gegenständen in kleinen Mengen, von unbedeutendem Wert oder mit geringfügigem Steuerbetrag (SR 641.204) nötig. Aufgrund der Tragweite einer solchen Anpassung wird dazu eine Vernehmlassung durchgeführt. Eine Änderung der EFD-Verordnung könnte voraussichtlich auf den 1.
(Quelle:Generalsekretariat EFD Bearbeitet mit ChatGPT)
Suche nach Stichworten:
Einfuhrsteuer: Parlament beschließt Senkung Wertfreigrenze