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Kanton Graubünden führt E-Voting in sechs Gemeinden ein: Wo, was und wie?

Ab 2024 können Stimmberechtigte in den Gemeinden Domat/Ems, Landquart, Lumnezia, Pontresina, Poschiavo und Safiental ihre Stimme elektronisch abgeben. Dies wurde vom Bundesrat genehmigt, und der Kanton Graubünden startet den Versuchsbetrieb mit E-Voting.

2023-12-05 19:56:32
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Quelle: Staatskanzlei des Kantons Graubünden

Kanton Graubünden führt E-Voting in sechs Gemeinden ein

  • Ab 2024 können Stimmberechtigte in sechs Gemeinden des Kantons Graubünden ihre Stimme elektronisch abgeben.
  • Der Bundesrat hat die Grundbewilligung für E-Voting-Versuche im Kanton Graubünden erteilt.
  • E-Voting wird in fünf Pilotgemeinden ab dem 3. März 2024 eingeführt, gefolgt von einer sechsten Gemeinde am 9. Juni 2024.
Ab 2024 haben Stimmberechtigte in den Gemeinden Domat/Ems, Landquart, Lumnezia, Pontresina, Poschiavo und Safiental die Möglichkeit, ihre Stimme elektronisch abzugeben. Dies wurde vom Bundesrat während seiner heutigen Sitzung genehmigt. Der Kanton Graubünden startet nun den Versuchsbetrieb mit E-Voting. Nachdem erfolgreiche Versuche im Juni dieses Jahres in den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau gestartet wurden, ist Graubünden der vierte Kanton, der sich für die elektronische Stimmabgabe bereit erklärt. Ab dem 3. März 2024 können Stimmberechtigte in den fünf Bündner Pilotgemeinden Domat/Ems, Lumnezia, Pontresina, Poschiavo und Safiental erstmals elektronisch abstimmen. Die sechste Pilotgemeinde Landquart wird aus organisatorischen Gründen etwas später ab der Abstimmung vom 9. Juni 2024 folgen. Mit der Einführung der elektronischen Stimmabgabe bietet der Kanton Graubünden eine zukunftsgerichtete Möglichkeit zur politischen Teilnahme und stärkt damit die Grundlage einer sicheren und attraktiven digitalen Demokratie.

Bundesrat genehmigt den Versuchsbetrieb für E-Voting

Voraussetzung für den Versuchsbetrieb von E-Voting ist die Grundbewilligung, die der Bundesrat dem Kanton Graubünden während seiner heutigen Sitzung erteilt hat. Das E-Voting-System der Schweizerischen Post mit vollständiger Verifizierbarkeit wird dabei zum Einsatz kommen. Dies bedeutet, dass jeder erfolgreiche Manipulationsversuch zuverlässig erkannt werden kann. Das System erfüllt die hohen Sicherheitsanforderungen des Bundes und unterliegt regelmäßigen Überprüfungen durch externe Experten im Auftrag der Bundeskanzlei.

Anmeldung für E-Voting ab sofort möglich

In einem ersten Schritt werden Stimmberechtigte in den Gemeinden Domat/Ems, Landquart, Lumnezia, Pontresina, Poschiavo und Safiental die Möglichkeit haben, ihre Stimme elektronisch abzugeben. Weitere interessierte Gemeinden können ab 2025 ebenfalls daran teilnehmen. Stimmberechtigte, die sich für E-Voting entscheiden, müssen sich bis spätestens acht Wochen vor ihrer ersten elektronischen Stimmabgabe einmalig bei ihrer Gemeinde anmelden. Die Anmeldung ist ab sofort möglich. Für die Abstimmung vom 3. März 2024 endet die Anmeldefrist für E-Voting am 7. Januar 2024. Angemeldete E-Voter erhalten vor der Abstimmung ihren Stimmrechtsausweis für die elektronische Stimmabgabe sowie ein Merkblatt. Stimm- und Wahlzettel sind nicht länger erforderlich. Die Erläuterungen zu den Abstimmungsvorlagen werden den E-Votern nur noch elektronisch zur Verfügung gestellt. Sollten angemeldete E-Voter eine alternative Stimmabgabemethode (Briefwahl oder Stimmabgabe an der Urne) bevorzugen, können sie dies ihrer Gemeinde mitteilen. Alle Informationen zur Anmeldung und zum E-Voting allgemein sind auf der Website www.gr.ch/e-voting verfügbar.

(Quelle:Staatskanzlei des Kantons Graubünden Bearbeitet mit ChatGPT)

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