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Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2023 kann jetzt eingesehen werden. Einsprachen können während der Auflagezeit schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden.
2024-01-08 10:05:07Gemäs Art. 64. des Organisationsgesetzes liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2023 in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.
Während des Zeitraums der Auflage, der vom 8. Januar bis zum 7. Februar 2024 dauert, besteht die Möglichkeit, schriftliche Einsprache beim Gemeinderat einzureichen.
Es liegt in der Zuständigkeit des Gemeinderats, über die Einsprachen zu entscheiden und das Protokoll zu genehmigen.
Das Protokoll ist öffentlich einsehbar. Allerdings erfolgt die Genehmigung des Protokolls nicht mehr an der Gemeindeversammlung.
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(Quelle:Gemeinde Frauenkappelen Bearbeitet mit ChatGPT)
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