- Mutmaßlicher Täter zweier Tötungsdelikte vom 15. Dezember 2010 und 15. Dezember 2015 wurde festgenommen.
- Dieselbe mutmaßliche DNA-Spur an beiden Tatorten gefunden.
- Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaften und Polizeidienste von Bern und Zürich zur Ermittlung der Täterschaft.
Laufende Ermittlungen zu zwei Tötungsdelikten
Die Ermittlungen zu den Tötungsdelikten, die am 15. Dezember 2010 in Zürich und am 15. Dezember 2015 in Laupen stattfanden, werden fortgesetzt. Bei beiden Fällen wurden die Opfer durch scharfe oder massive stumpfe Gewalteinwirkung getötet. Die Polizei hat eine mutmaßlich täterische DNA-Spur an beiden Tatorten gefunden, was darauf hindeutet, dass es sich möglicherweise um denselben Täter handelt.
Festnahme eines Tatverdächtigen
In Zusammenarbeit mit den zuständigen Staatsanwaltschaften und den Spezialdiensten der Kantonspolizeien Bern und Zürich konnte ein Tatverdächtiger ermittelt werden. Die Polizei hat verschiedene Hinweise verfolgt, die zur Identifizierung eines in Spanien wohnhaften Verdächtigen führten. Im Rahmen weiterer Untersuchungen erhärtete sich der Tatverdacht, und am 29. Januar 2024 gelang es der Kantonspolizei Bern, den 45-jährigen Spanier bei der Einreise in Genf festzunehmen. Der Beschuldigte befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.
Übereinstimmung der DNA-Spuren
Die am Montag dem Beschuldigten entnommene DNA konnte mit den gesicherten DNA-Spuren an den Tatorten in Laupen und Zürich übereinstimmen, wie das Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern bestätigt hat. Der Beschuldigte hat sich während der Vernehmungen nicht schuldig bekannt. Das Verfahren zum Tötungsdelikt in Laupen wurde von der Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich übernommen, da das erste Verbrechen in Zürich begangen wurde.
Weiterführende Ermittlungen
Die Ermittlungen zu den Tötungsdelikten sind noch nicht abgeschlossen. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft setzen ihre Arbeit fort, um weitere Informationen zu sammeln und den Fall zur Lösung zu bringen. Bis zum Abschluss des rechtskräftigen Verfahrens gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung.
(Quelle:Kantonspolizei Bern Bearbeitet mit ChatGPT)
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Laupen Festnahme Laupen: DNA-Spuren führen mutmaßlichem Täter