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Aktenauflage: Öffentliche Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Belp vor der Versammlung

Die Akten zu den Traktanden der a.o. Gemeindeversammlung vom 21.03.2024 liegen öffentlich während 30 Tagen vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung Belp zur Einsichtnahme auf, während besprochenen Beschlüsse innert 30 Tagen nach der Versammlung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland angefochten werden können.

2024-02-16 12:05:10
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Quelle: Gemeinde Belp

Aktenauflage

Die Akten zu den Traktanden liegen während 30 Tagen vor der Versammlung, d. h. vom 21. Februar - 21. März 2024, in der Gemeindeverwaltung Belp, Bereich Präsidiales, Gartenstrasse 2, öffentlich auf.

Rechtspflege

Gegen gefasste Beschlüsse kann innert 30 Tagen nach der Versammlung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden (Art. 67a Abs. 1 und 2 VRPG).

Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Gemeindeversammlung sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlässt, kann Beschlüsse nachträglich nicht mehr anfechten (Art. 49a GG).

Botschaft zur a.o. GV vom 21.03.2024

(Quelle:Gemeinde Belp Bearbeitet mit ChatGPT)

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