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Stellvertretungsregelung im Stadtrat: Neue Vorschrift für Vertretung bei längerer Abwesenheit

Neue Regelung für Mitglieder des Stadtrats: Stellvertretung bei langerer Verhinderung soll ermoglicht werden. Gemeinderat verabschiedet Vorlage zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Parlamentsmandat, Familie und Beruf. Volksabstimmung im Herbst 2024 geplant.

2024-02-22 05:05:04
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Quelle: Stadt Bern

Die Mitglieder des Stadtrats sollen sich künftig bei langerer Verhinderung vertreten lassen konnen. Der Gemeinderat hat eine entsprechende Vorlage zuhanden des Stadtrats und der Stimmbevolkerung verabschiedet. Ziel der Neuregelung ist es, die Vereinbarkeit eines Parlamentsmandats mit Familie und Beruf zu verbessern. Die Volksabstimmung findet voraussichtlich im Herbst 2024 statt.

Stellvertretung: Neue Regelung für Mitglieder des Stadtrats

Die Mitglieder des Stadtrats sollen sich künftig bei langerer Verhinderung vertreten lassen konnen, beispielsweise infolge Mutterschaft, Krankheit oder Auslandsemester. Bisher besteht diese Moglichkeit nicht. Die Vorlage, die der Gemeinderat verabschiedet hat, sieht Stellvertretungen von mindestens drei und hochstens sechs Monaten vor. Der Grund der Verhinderung muss nicht angegeben werden.

Bedurfnis nach Stellvertretungsregelung im Stadtrat

Zur Bestimmung der stellvertretenden Person gelten die gleichen Regeln wie beim Nachrucken. Das heisst, als Stellvertretung kommen Personen in Frage, die bei den letzten Wahlen angetreten sind, aber fur ein Mandat nicht genugend Stimmen erhalten haben. Stellvertretende Personen haben die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Ratsmitglieder, durfen aber nicht in Kommissionen Einsitz nehmen.

Volksabstimmung über Einführung der Stellvertretungsregelung

Die Einfuhrung einer Regelung zur Stellvertretung entspricht einem Bedurfnis des Stadtrats. Im Jahr 2022 erklarte er zwei entsprechende Motionen erheblich und beauftragte somit den Gemeinderat mit der Erarbeitung einer Vorlage. Die Regelung soll dazu beitragen, die Prasenz an den Stadtratssitzungen zu erhohen und die Zahl der Austritte wahrend einer Amtsperiode zu senken. In der Schweiz kennen bereits mehrere Kantone und Gemeinden eine Stellvertretungsregelung fur ihre Parlamente oder wollen eine solche einfuhren. So stimmen etwa die Stimmberechtigten der Stadt Biel im Marz uber eine entsprechende Vorlage ab.

Planung für die Einfuhrung der Stellvertretungsregelung

Zur Einfuhrung der Stellvertretungsregelung sind Anpassungen in der Gemeindeordnung der Stadt Bern und im stadischen Reglement uber die politischen Rechte notwendig. Es werden also zunachst der Stadtrat und dann die Stimmbevolkerung der Stadt Bern uber die Vorlage befinden. Gemass aktueller Planung soll die Volksabstimmung im Herbst 2024 stattfinden. Wird die Vorlage angenommen, soll die neue Regelung per 1. Januar 2025 in Kraft treten.

(Quelle:Stadt Bern Bearbeitet mit ChatGPT)

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