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Stadt Bern öffnet frühzeitig provisorischen Durchgangsplatz für Jenische und Sinti mit 20 Stellplätzen im März. Kanton übernimmt Einrichtungskosten, während Stadt für Betrieb zuständig ist.
2024-03-01 10:05:04Wie in den vergangenen Jahren, wird die Stadt Bern auch in diesem Jahr einen provisorischen Durchgangsplatz mit insgesamt 20 Stellplätzen für Schweizer Jenische und Sinti im Gebiet Hinterer Schermen bereitstellen. Die Eröffnung des Platzes findet dieses Jahr bereits Anfang März statt, was einem ständig geäusserten Bedürfnis der Schweizer Fahrenden entspricht.
Der Durchgangsplatz wird vom 11. März bis zum 13. Oktober 2024 in Betrieb sein. Während der BEA (3. bis 12. Mai) wird das Gelände von BERNEXPO als Parkplatz genutzt, danach steht es den Fahrenden wieder zur Verfügung. Die Einrichtungskosten für den Platz übernimmt der Kanton Bern als Eigentümer des Grundstücks, während die Stadt Bern für den Betrieb verantwortlich ist.
Die Nutzungsbedingungen für den Durchgangsplatz werden in einem Gebrauchsleihvertrag zwischen der Stadt Bern und der BERNEXPO AG als Mieterin des Grundstücks geregelt. Eine Platzordnung legt die An- und Abmeldung, die Nutzungsregeln sowie die Benützungsgebühren für den Durchgangsplatz fest.
(Quelle:Stadt Bern Bearbeitet mit ChatGPT)
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