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Für die Reisesaison 2024 wird in Bern an der Steigerhubelstrasse ein provisorischer Transitplatz für ausländische Fahrende errichtet, um die temporäre Haltemöglichkeit auf der Autobahnraststätte Wileroltigen zu ersetzen. Ab 2025 wird ein neuer kantonaler Transitplatz in Wileroltigen fest etablierte Halte für ausländische Fahrende bieten.
2024-03-25 09:05:03Für die Reisesaison 2024 realisieren die Stadt Bern und der Kanton Bern einen provisorischen Transitplatz für ausländische Fahrende an der Steigerhubelstrasse in Bern. Dieser ersetzt die vorübergehende Haltemöglichkeit auf der Autobahnraststätte Wileroltigen, die aufgrund von Bauarbeiten dieses Jahr nicht zur Verfügung steht. Ab 2025 wird der definitive kantonale Transitplatz für ausländische Fahrende in Wileroltigen geregelte Halte ermöglichen.
Seit 2019 ermöglichte das Bundesamt für Strassen (ASTRA) Halte von ausländischen Fahrenden auf der Autobahnraststätte Wileroltigen. Dies trug wesentlich dazu bei, Halte an unerwünschten Orten in der Region Bern-Mittelland zu reduzieren. Aufgrund von Bauarbeiten steht diese Möglichkeit für die Reisesaison 2024 nicht zur Verfügung. Kanton und Stadt Bern haben deshalb gemeinsam nach einer vorübergehenden Lösung gesucht.
Der Transitplatz entsteht an der Steigerhubelstrasse auf der östlichen Arealseite des zukünftigen «Campus Bern» der Berner Fachhochschule und wird vom 15. April bis Ende August 2024 betrieben. Eine Öffnung bis zum Saisonende im Oktober ist aufgrund der anschliessend geplanten Bauarbeiten für den «Campus Bern» nicht vorgesehen. Die SBB als Grundeigentümerin sowie der Kanton Bern (Amt für Grundstücke und Gebäude) als Baurechtnehmer stellen eine Teilfläche des Areals kostenlos zur Verfügung.
Der Transitplatz wird Haltemöglichkeiten für rund 36 Familien von ausländischen Roma und Sinti bieten und über eine einfache, zweckmässige Infrastruktur verfügen. Dazu werden provisorische Strom- und Wasseranschlusspunkte erstellt. Die fachgerechte Entsorgung von Kehricht und Abwasser ist sichergestellt. Der Kanton trägt sämtliche Kosten für Installation und Betrieb des provisorischen Transitplatzes. Die Nutzungsbedingungen für die Fahrenden sind in einer Platzordnung geregelt. Diese legt unter anderem die An- und Abmeldung, sowie die Benützungsgebühren für den Transitplatzes fest.
Der provisorische Transitplatz kann nur dank des Engagements der Stadt Bern realisiert werden. Der Gemeinderat der Stadt Bern erklärte sich auf Anfrage des Kantons bereit, kurzfristig in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton eine Ersatzlösung für das Jahr 2024 zu realisieren. An seiner Sitzung vom 20. März hat der Gemeinderat den Leistungsvertrag mit dem Kanton genehmigt. Die Stadt Bern kümmert sich bereits seit langem mit grossem Einsatz um die Anliegen der schweizerischen Jenischen und Sinti.
Mit dem Betrieb des temporären Transitplatzes an der Steigerhubelstrasse leistet die Stadt einen wichtigen Beitrag dazu, ausländischen Fahrenden das Praktizieren ihrer Lebensweise zu ermöglichen und unerwünschte Halte an ungeeigneten Orten zu vermindern. Ab 2025 wird der definitive, kantonale Transitplatz in Wileroltigen in Betrieb gehen. Die Bauarbeiten starten im April 2024.
(Quelle:Stadt Bern Bearbeitet mit ChatGPT)
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