Regional
Der Gemeinderat hat soeben wichtige Beschlüsse zur Ersatzneubau des Kindergarten Kefigässli und zur Teilsanierung des Jugendhauses bekanntgegeben. Stimmberechtigte haben am 21. März die Projekte mit Verpflichtungskrediten von insgesamt CHF 2'190'000 (inkl. MWST) genehmigt. Werden mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten ein fakultatives Referendum einleiten, können die Geschäftsentscheidungen noch an der Urne überprüft werden.
2024-03-28 00:05:09Gestutzt auf Artikel 35a der Gemeindeordnung teilt der Gemeinderat mit, dass die Stimmberechtigten an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 21. März die folgenden zwei Geschäfte genehmigt haben:
Genehmigung Projekt und Verpflichtungskredit von CHF 1'490'000 (inkl. MWST)
Genehmigung Projekt und Verpflichtungskredit von CHF 700'000 (inkl. MWST)
Nach Artikel 35a der Gemeindeordnung besteht die Möglichkeit, mit einem Referendumsbegehren die Geschäftsbehandlung an der Urne zu erwirken. Innert 30 Tagen seit Veröffentlichung, d.h. bis Montag, 29. April 2024, können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten unterschriftlich verlangen, dass das Geschäft der Urnenabstimmung vorgelegt wird (fakultatives Referendum).
(Quelle:Gemeinde Belp Bearbeitet mit ChatGPT)
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