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Belp: Öffentliche Einsicht und Einsprachemöglichkeit beim Gemeinderat

Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Belp informiert, dass das Protokoll der a.o. Versammlung vom 21. März 2024 öffentlich zur Einsicht aufliegt. Bürgerinnen und Bürger haben während der 20-tägigen Auflagezeit die Möglichkeit, schriftlich Einsprache zu erheben und damit aktiv an der lokalen Demokratie teilzunehmen.

2024-04-17 18:05:09
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Quelle: Gemeinde Belp

Gestützt auf Artikel 22 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen gibt der Gemeinderat bekannt, dass das Protokoll der a.o. Versammlung der Einwohnergemeinde Belp vom 21. März 2024 während 20 Tagen zur öffentlichen Einsicht aufliegt.

Einsprachemöglichkeit beim Gemeinderat

Während der öffentlichen Auflage kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache gegen das Protokoll erhoben werden. Es ist wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger von ihrem Recht Gebrauch machen und allfällige Unstimmigkeiten oder Fehler im Protokoll aufzeigen.

Entscheidung durch den Gemeinderat

Über die eingegangenen Einsprachen wird der Gemeinderat entscheiden. Die Transparenz und Mitbestimmung der Einwohnerinnen und Einwohner sind wichtige Elemente für eine funktionierende Demokratie auf lokaler Ebene.

(Quelle:Gemeinde Belp Bearbeitet mit ChatGPT)

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