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Bundesrat plant Erleichterung der Stiefkindadoption in neuen Familienkonstellationen

Der Bundesrat plant, die Stiefkindadoption in bestimmten Familienkonstellationen zu erleichtern, um der gesellschaftlichen Entwicklung und verschiedenen Familienformen gerecht zu werden. Die Vernehmlassung zu einer Änderung des Zivilgesetzbuches wurde am 26. Juni 2024 eröffnet.

2024-06-26 10:15:25
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Der Bundesrat plant, die Stiefkindadoption in bestimmten Familienkonstellationen zu erleichtern. Kinder, die seit Geburt mit dem rechtlichen Elternteil und dem Wunschelternteil zusammenleben, sollen schneller adoptiert werden können, um der gesellschaftlichen Entwicklung und verschiedenen Familienformen besser gerecht zu werden. Die Vernehmlassung zu einer Änderung des Zivilgesetzbuches wurde am 26. Juni 2024 eröffnet.

Rechtliche Situation seit der &"Ehe für alle&" im Jahr 2022

Seit der &"Öffnung der 'Ehe für alle' im Juli 2022& gilt die Ehefrau der Mutter eines Kindes ab dem Zeitpunkt der Geburt als zweiter Elternteil. Kinder, die mittels einer privaten Samenspende oder im Ausland gezeugt wurden, können jedoch weiterhin nur durch Stiefkindadoption ein zweites Elternteil erhalten, was zu einer weniger guten Absicherung führt.

Mit einer Revision des ZGB soll die Stiefkindadoption in Familien, in denen Kinder seit Geburt mit dem rechtlichen Elternteil und dem Wunschelternteil zusammenleben, vereinfacht werden. Der Bundesrat schlägt vor, auf die einjährige Pflegevoraussetzung zu verzichten und die Eignungsabklärung zu vereinfachen. Das Adoptionsverfahren soll innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen werden, jedoch soll das Paar vor der Adoption weiterhin mindestens drei Jahre zusammengelebt haben.

Änderungen im Bereich der Stiefkindadoption von volljährigen Personen

Der Bundesrat schlägt auch eine Änderung im Bereich der Stiefkindadoption von volljährigen Personen vor. Künftig soll eine Adoption im Erwachsenenalter möglich sein, auch wenn die Paarbeziehung zwischen dem rechtlichen Elternteil und der adoptionswilligen Person nicht mehr besteht. Diese Änderungen sollen die laufenden Arbeiten für eine umfassende Revision des Abstammungsrecht nicht vorwegnehmen.

Die Vernehmlassung zum Vorentwurf einer Änderung des ZGB läuft bis zum 17. Oktober 2024. Ziel ist es, die Stiefkindadoption in bestimmten Familienkonstellationen zu erleichtern und den Schutz und die Absicherung von Kindern in verschiedenen Familienformen zu verbessern.

(Quelle:Bundesrat Bearbeitet mit ChatGPT)

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