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Bundesrat lehnt Volksinitiative zur Begrenzung der Bevölkerungszahl in der Schweiz ab

Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag ab, da sie den Wohlstand, die Wirtschaftsentwicklung und die Sicherheit in der Schweiz gefährdet. Der Entscheid wurde am 26. Juni 2024 getroffen und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement wird bis zum 3. April 2025 eine Botschaft vorlegen.

2024-06-26 16:17:37
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Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag ab. Seiner Ansicht nach gefährdet die Initiative, die eine Begrenzung der Bevölkerung in der Schweiz auf unter 10 Millionen Menschen bis 2050 fordert, den Wohlstand, die Wirtschaftsentwicklung und die Sicherheit in der Schweiz. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 einen entsprechenden Richtungsentscheid gefällt. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird dem Bundesrat bis zum 3. April 2025 eine Botschaft unterbreiten.

Volksinitiative eingereicht

Die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» wurde am 3. April 2024 bei der Bundeskanzlei eingereicht. Die Initiative zielt darauf ab, die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz bis zum Jahr 2050 auf unter 10 Millionen Personen zu begrenzen. Nach Annahme der Initiative müssten Bund und Kantone umgehend Massnahmen für eine «nachhaltige» Bevölkerungsentwicklung ergreifen. Nach Ansicht des Bundesrats hätte die Annahme der Initiative negative Auswirkungen auf die Wirtschaft, den Wohlstand und das Funktionieren der Gesellschaft.

Der Bundesrat lehnt die Initiative deshalb ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag ab. Er hat das EJPD beauftragt, im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Postulats Gössi «Aktualisierter Bericht zur Personenfreizügigkeit und Zuwanderung in die Schweiz» und in Zusammenarbeit mit anderen Departementen sowie unter Einbezug der Kantone und der Sozialpartner ein Konzept für Begleitmassnahmen zu erarbeiten. Wird die Grenze von 9,5 Millionen vor 2050 überschritten, müssten der Bundesrat und die Bundesversammlung gemäss Initiativtext auf Gesetzesstufe Massnahmen zur Einhaltung des Grenzwerts ergreifen, insbesondere im Asylbereich und beim Familiennachzug.

Weitere Massnahmen bei Überschreiten der Grenze

Personen mit einer vorläufigen Aufnahme sollen kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht mehr erhalten. Zudem müsste die Neuverhandlung bevölkerungswachstumstreibender internationaler Übereinkommen angestrebt werden. Bei Überschreiten der Grenze von 10 Millionen vor oder nach 2050 wären weitere Massnahmen auf Gesetzesstufe erforderlich. Zudem verlangt die Initiative die Kündigung von bevölkerungswachstumstreibenden internationalen Übereinkommen.

Das Freizügigkeitsabkommen mit der EU und ihren Mitgliedsstaaten (FZA) müsste nach einer zweijährigen Überschreitung des Grenzwerts gekündigt werden, wenn keine wirksamen Ausnahme- oder Schutzklauseln ausgehandelt oder angewendet werden können. Eine Kündigung des FZA würde nach Einschätzung des Bundesrats den bilateralen Weg mit der EU gefährden. Eine einseitige Kündigung des FZA führt aufgrund der sogenannten Guillotine-Klausel zum Wegfall sämtlicher bilateraler Abkommen I mit der EU.

(Quelle:Staatssekretariat für Migration Bearbeitet mit ChatGPT)

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