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Protokoll der Gemeindeversammlung öffentlich aufgelegt: Bürger haben Einsprachemöglichkeit

Das Protokoll der ordentlichen Versammlung vom 20. Juni 2024 wird öffentlich aufgelegt, gemäß Art. 22 RAW. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, Einsprache zu erheben, um ihre Meinung zu bestimmten Themen kundzutun und transparente Entscheidungen des Gemeinderats nachvollziehen zu können.

2024-07-19 14:05:05
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Quelle: Gemeinde Belp

Gestützt auf Art. 22 RAW wird das Protokoll der ordentlichen Versammlung vom 20. Juni 2024 öffentlich aufgelegt. Gleichzeitig wird es in der Rubrik "Politik/Gemeindeversammlung" online aufgeschaltet.

Einsprachemöglichkeiten

Während der öffentlichen Auflage kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache gegen das Protokoll erhoben werden. Über allfällige Einsprachen entscheidet der Gemeinderat.

Es ist wichtig für die Bürgerinnen und Bürger, dass sie die Möglichkeit haben, über das Protokoll der Versammlung Einsprache zu erheben und somit ihre Meinung zu bestimmten Themen kundzutun.

Transparente Entscheidungen

Durch die öffentliche Auflage des Protokolls wird Transparenz geschaffen und die Entscheidungen des Gemeinderats können von der Bevölkerung nachvollzogen werden.

Es ist eine demokratische Massnahme, die sicherstellt, dass die Bürgerinnen und Bürger aktiv am politischen Geschehen teilnehmen können, indem sie Einsprache erheben und so Einfluss nehmen können.

Insgesamt stärkt diese Massnahme die demokratischen Prozesse in der Gemeinde und fördert die Beteiligung der Bevölkerung an politischen Entscheidungen.

(Quelle:Gemeinde Belp Bearbeitet mit ChatGPT)

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