Regional
Der Gemeinderat von Bern beantragt eine Revision des Reglements zur Altersvorsorge für ehemalige Mitglieder, um die finanziellen Belastungen der Stadt zu reduzieren. Ab dem 1. Januar 2025 soll die Versicherungsdauer bei der Personalvorsorgekasse auf maximal drei Jahre beschränkt werden, was bedeutende Veränderungen für betroffene Politiker mit sich bringen könnte.
2024-08-23 10:05:11Der Gemeinderat beantragt eine Revision des Reglements über die Nichtwiederwahl und Altersvorsorge der Mitglieder des Gemeinderats. Aktuell können ehemalige Mitglieder unter bestimmten Voraussetzungen bis zum erreichen des ordentlichen Rentenalters bei der Personalvorsorgekasse der Stadt Bern (PVK) versichert bleiben. Diese Regelung führt jedoch zu hohen Kosten für die Stadt Bern, da die ehemaligen Mitglieder nur einen Beitrag von sechs Prozent des versicherten Lohns übernehmen.
Die vorgeschlagene neue Regelung sieht vor, dass ehemalige Gemeinderatsmitglieder grundsätzlich nur noch drei Jahre bei der PVK versichert bleiben können. Während dieser Zeit wird die Stadt Bern lediglich die gesetzlich vorgesehenen Arbeitgeberbeiträge übernehmen. Eine Ausnahme gilt für jene Mitglieder, die beim Austritt aus dem Gemeinderat das 60. Altersjahr vollendet haben und von dieser Regelung betroffen sind.
Gemäss Einschätzung des Gemeinderats haben sich die übrigen Bestimmungen des Altersvorsorgereglements bewährt und sollen daher nicht angepasst werden. Die neuen Regelungen sind darauf ausgelegt, die finanziellen Belastungen für die Stadt zu reduzieren und dennoch einen gewissen Schutz für ehemalige Gemeinderatsmitglieder zu gewährleisten.
Die vorgesehenen Änderungen sollen am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Diese Entscheidung steht im Einklang mit dem Bestreben der Stadt, die finanzielle Nachhaltigkeit zu sichern und die Kostenstruktur der Personalvorsorgekasse zu optimieren.
Die Revision des Reglements könnte weitreichende Auswirkungen auf die ehemaligen Gemeinderatsmitglieder haben, die auf eine langfristige Altersvorsorge angewiesen sind. Es bleibt abzuwarten, wie die betroffenen Mitglieder die neuen Regelungen aufnehmen und welche Alternativen sie möglicherweise in Betracht ziehen müssen.
Insgesamt zeigt der Schritt des Gemeinderats den Willen, eine Balance zwischen den finanziellen Verantwortlichkeiten der Stadt und der Absicherung ehemaliger Mitglieder zu finden. Die schriftliche Vorlage wird voraussichtlich bald dem Stadtrat zur Genehmigung vorgelegt.
(Quelle:Stadt Bern Bearbeitet mit ChatGPT)
Suche nach Stichworten:
Bern **Neue Altersvorsorge-Revision: Bern Reform Ex-Mitglieder**