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Zugang zu Wasserzählern muss gewährleistet sein: Ablesepersonal zeigt sich ausweislich und hinterlässt bei unerreichbarem Zählerstand eine gelbe Karte. Eigentümer:innen und Liegenschaftsverwaltungen sind aufgefordert, Änderungen wie Eigentumswechsel oder Mieterwechsel rechtzeitig zu melden, um Mehrkosten zu vermeiden.
2024-08-29 14:05:04Dem Ablesepersonal ist der Zugang zu den Wasserzählern zu gewähren. Bitte beachten Sie, dass sich alle unsere Ableser und Ableserinnen ausweisen können. Wenn der Zählerstand bei der ordentlichen Ablesung nicht ermittelt werden kann, wird eine frankierte, an uns adressierte gelbe Karte hinterlegt.
Diese Karte senden Sie uns bitte innert 10 Tagen ausgefüllt retour. Bei fehlender Ablesung wird der Verbrauch anhand der Vorjahre durch uns eingeschätzt. Orientieren Sie uns bitte rechtzeitig, wenn Sie als gebührenpflichtige:r Eigentümer:in eine Liegenschaft verkaufen oder wenn es einen Wechsel bei den Mieter:innen oder Pächter:innen gibt.
Liegenschaftsverwaltungen bitten wir ebenfalls, uns allfällige Änderungen rechtzeitig zu melden. Sie helfen uns damit, unnötige Umtriebe und zusätzliche Kosten zu vermeiden. Besten Dank.
(Quelle:Gemeinde Köniz Bearbeitet mit ChatGPT)
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