Regional
Der Gemeinderat reagiert besorgt auf die Entscheidung der Regierungsstatthalterin, die Beschwerde gegen die Verlängerung der Überbrückungshilfe gutzuheißen, da diese als Sozialhilfe klassifiziert wurde. Um den wichtigen Rückhalt für hilfsbedürftige Personen zu sichern, wird nun beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingelegt.
2024-09-20 10:05:07Der Gemeinderat nimmt mit Bedauern den Entscheid der Regierungsstatthalterin zur Kenntnis, die Beschwerde gegen die Verlängerung der Überbrückungshilfe gutzuheißen. Die Regierungsstatthalterin hat entschieden, dass es sich bei der Überbrückungshilfe um Sozialhilfe handle. Die Fachleute, die an der Entwicklung der Überbrückungshilfe gearbeitet haben, haben jedoch darauf geachtet, klare Unterschiede zur öffentlich-rechtlichen Sozialhilfe zu schaffen.
Die Überbrückungshilfe ist als temporäre Maßnahme konzipiert, die keine dauerhafte Rechtsbeziehung zwischen dem Staat und den hilfsbedürftigen Personen schafft. Im ersten Pilotjahr 2023 wurde bereits festgestellt, dass die niederschwellige Hilfe eine bedeutende Lücke im System der sozialen Sicherheit schließen konnte. Diese Erkenntnisse wurden auch in der wissenschaftlichen Evaluation der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) bestätigt.
Angesichts der Sorge um das Wohlergehen der am stärksten betroffenen Menschen hat der Gemeinderat beschlossen, beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern Beschwerde gegen den Entscheid der Regierungsstatthalterin einzulegen. Dieses Vorgehen soll sicherstellen, dass die Überbrückungshilfe weiterhin zur Verfügung steht und die sozialen Lücken effektiv geschlossen werden können.
(Quelle:Stadt Bern Bearbeitet mit ChatGPT)
Suche nach Stichworten:
Bern erhebt Beschwerde Überbrückungshilfe Bern