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Kritik der Gemeinderäte: Mängel im Sozialhilfegesetz und fehlende Mitbestimmung

Die Gemeinderäte der Städte Bern, Biel, Burgdorf und Langenthal üben scharfe Kritik an der Totalrevision des kantonalen Sozialhilfegesetzes und bemängeln die unzureichende Einbeziehung der Gemeinden. Sie warnen vor einer gefährlichen Einschränkung der Autonomie und fordern grundlegende Änderungen, bevor sie der Vorlage zustimmen können.

2024-10-17 10:05:03
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Quelle: Stadt Bern

Die Gemeinderäte der Städte Bern, Biel, Burgdorf und Langenthal haben in ihren Stellungnahmen zur Totalrevision des kantonalen Sozialhilfegesetzes erhebliche Mängel festgestellt. Sie bemängeln, dass die Gemeinden und Sozialämter bei der Erarbeitung der Vorlage unzureichend einbezogen wurden. In ihren Einschätzungen kritisieren sie, dass die Gesetzesvorlage die Autonomie der Gemeinden sowie deren Organisationsfreiheit stark einschränkt und den Gemeinden kaum Mitbestimmung über die Sozialhilfe erlaubt. Dies erachten die Gemeinderäte als besonders problematisch, da die Sozialhilfe eine gemeinschaftliche Aufgabe ist, die von Kanton und Gemeinden zusammen finanziert wird.

Kritik an der aktuellen Gesetzesvorlage

Obwohl die Gemeinderäte die Notwendigkeit einer Überarbeitung des Sozialhilfegesetzes anerkennen, glauben sie, dass die Vorlage in ihrer jetzigen Form wenig zur Lösung aktueller sozialer Problemlagen beiträgt. Konkrete Lösungsansätze zur Armutsprävention sowie zur Gesundheitsförderung von armutsbetroffenen Personen und zur Bildung und Qualifizierung von Menschen in prekären Verhältnissen fehlen. Besonders kritisiert wird der vorgeschlagene Selbstbehalt im Lastenausgleich, da dieser Gemeinden mit hohen Soziallasten zusätzliche Kosten aufbürdet, ohne einen merklichen steuernden Effekt zu haben.

Weitere Bedenken und positive Aspekte

Zusätzlich lehnen die Gemeinderäte das Vorhaben des Kantons ab, den Gemeinden die bisherige Autonomie im Bereich der Integrationsmassnahmen zu entziehen. Sie halten die Verschärfungen im Spracherwerb für übertrieben und die Sanktionen für unverhältnismässig. Positiv bewertet hingegen wird die Verlängerung der Rückzahlungsfristen bei Vermögensanfall sowie der Verzicht auf die Rückzahlung der Sozialhilfe aus Einkommen. Auch die Regelungen zur Revision von Sozialdiensten erscheinen grundsätzlich unterstützenswert, doch es fehlen klare Vorgaben zum Verfahren.

Erwartungen an eine Überarbeitung

Die Gemeinderäte der vier Städte fordern, dass die zentralen Schwächen der Gesetzesvorlage behoben werden, bevor sie diese akzeptieren. In ihrer aktuellen Form weisen sie die Vorlage entschieden zurück.

(Quelle:Stadt Bern Bearbeitet mit ChatGPT)

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