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Im Kanton Bern stehen bedeutende Änderungen in der Ortsplanung von Belp bevor: Vom 1. November bis 2. Dezember 2024 können Bürger die modifizierten Baureglemente und Zonenpläne einsehen, nachdem das Amt für Gemeinden und Raumordnung Anpassungen gefordert hat. Zentrale Neuerungen betreffen die Gewässerräume und das Landschaftsschongebiet – ein Schritt, der die geplante Entwicklung nachhaltig prägen wird.
2024-11-01 08:05:05Im Rahmen der Genehmigung der Ortsplanung Belp hat das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR) einige Anpassungen gefordert. Diese Änderungen erfordern eine erneute öffentliche Auflage, die vom 1. November bis zum 2. Dezember 2024 stattfinden wird.
Die öffentliche Auflage betrifft Anpassungen des Baureglements sowie der Zonenpläne für Siedlung, Landschaft und Gewässerräume. Zentrale Änderungen betreffen im Zonenplan Gewässerräume die Gebiete Hintere Au, Fahrhubel und Obere Belpau. Zudem wird ein Landschaftsschongebiet im Gürbetal grundeigentümerverbindlich festgelegt.
Im Zuge kleinerer Anpassungen im Baureglement hat der Gemeinderat beschlossen, die kommunale Begrenzung der Verkaufsflächen in den Arbeitszonen aufzuheben, damit die kantonalen Vorgaben künftig maßgebend sind. Zudem wird die Aufhebung einer verbindlichen Waldgrenze im Gebiet Hargarten zur öffentlichen Auflage gebracht.
Die Akten werden während 30 Tagen, vom 1. November bis zum 2. Dezember 2024, in der Abteilung Planung und Infrastruktur, Güterstrasse 13, 3123 Belp, während der Büroöffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten. Auch auf www.belp.ch stehen die Akten zur Verfügung. Eine erneute Volksabstimmung findet nicht statt, da ein geringfügiges Verfahren auf Vorschlag des AGR durchgeführt wird.
(Quelle:Gemeinde Belp Bearbeitet mit ChatGPT)
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Belp Änderungen Ortsplanung Belp: Öffentliche Auflage 2024