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Tariferhöhung und Biogasanteil: Berner Gemeinderat genehmigt Anpassungen für 2025

Die Stadt Bern setzt ein Zeichen für die Energiewende: Ab Januar 2025 steigen die Gastarife um durchschnittlich vier Prozent, während der Biogas-Anteil in den Gasprodukten deutlich angehoben wird. Diese Maßnahmen stehen im Kontext der schrittweisen Stilllegung des fossilen Gasnetzes bis 2045, was für Gaskund:innen spürbare finanzielle Herausforderungen mit sich bringt.

2024-11-01 11:05:04
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Quelle: Stadt Bern

Das Klimareglement der Stadt Bern sieht klare Richtlinien zur Transformation der Wärmeversorgung vor. Energie Wasser Bern spielt hierbei eine zentrale Rolle, indem es seine Gasprodukte durch Biogas substanziell aufwertet. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Energiewende. Gleichzeitig wird das fossile Gasnetz schrittweise bis 2045 stillgelegt, was zu höheren Kosten bei der Netznutzung führt und sich in den Gastarifen niederschlägt.

Einigung auf Tarifanpassungen

Der Gemeinderat hat die beantragten Tarifanpassungen bei der Netznutzung und der Gaslieferung genehmigt, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die Erhöhung der Gastarife beträgt durchschnittlich vier Prozent. Im Rahmen des Klimareglements wird der Biogas-Anteil im Standardprodukt «ewb.Standard.GAS» von 25 auf 40 Prozent erhöht. Die gesteigerte ökologische Qualität der Gasprodukte verursacht höhere Beschaffungskosten, die jedoch durch aktuell tiefere Erdgaspreise kompensiert werden können.

Finanzielle Belastungen für Kund:innen

Die schrittweise Stilllegung des Gasnetzes bis 2045 hat weitreichende finanzielle Folgen, die auf alle Gaskund:innen verteilt werden. Energie Wasser Bern plant Sonderabschreibungen in Höhe von 18 Millionen Franken für die Wertberichtigung der Gasinfrastruktur. Zudem müssen durch die Verkürzung der Nutzungsdauer höhere Abschreibungen gebucht werden. Diese Faktoren wirken sich negativ auf die Netznutzungstarife aus, was durch gestiegene Betriebs- und Kapitalkosten noch verstärkt wird.

Preisüberprüfung und Kritiken

Die Erhöhung des Biogasanteils sowie die Tariferhöhung wirken sich unterschiedlich auf die Kund:innen aus, abhängig von ihrem Verbrauchsverhalten. Beispielsweise haben Kund:innen des Standardprodukts mit einem jährlichen Verbrauch von 10.000 Kilowattstunden eine monatliche Mehrbelastung von 5.80 Franken. Laut Preisüberwachungsgesetz musste der Preisüberwacher bei der Erhöhung der staatlich festgelegten Preise gehört werden, was auch erfolgte.

Stellungnahmen des Gemeinderats

Der Preisüberwacher äußerte Bedenken hinsichtlich der Kostenverlagerung für die Stilllegung des Gasnetzes auf die Endkund:innen sowie bezüglich des kalkulatorischen Kapitalkostensatzes (WACC). Der Gemeinderat sieht allerdings die klimatischen und energiepolitischen Aspekte als entscheidend an und betont die Notwendigkeit der Stilllegung des Gasnetzes bis 2045 zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Der WACC-Satz beruht auf anerkannten wissenschaftlichen Methoden und wurde extern geprüft.

Infolgedessen hat der Gemeinderat die Tariferhöhung genehmigt und ist den Empfehlungen des Preisüberwachers nicht gefolgt, da diese nicht bindend sind.

(Quelle:Stadt Bern Bearbeitet mit ChatGPT)

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