Regional
Der Gemeinderat hat das seit 2005 geltende Moratorium für neue Mobilfunkanlagen auf städtischen Liegenschaften aufgehoben, was eine lang erwartete Entscheidung aus der Motion des Stadtrats umsetzt. Zukünftig entscheidet die Verwaltungseinheit im Einzelfall über die Bereitstellung städtischer Grundstücke für Mobilfunkanbieter, während die Eignung der Standorte weiterhin sorgfältig geprüft wird.
2024-11-21 05:05:04Der Gemeinderat hat das Moratorium für neue Mobilfunkanlagen auf städtischen Liegenschaften per sofort aufgehoben und kommt damit einer Forderung aus einer überwiesenen Motion des Stadtrats nach. Das Moratorium, welches seit 2005 in Kraft war, erlaubte die Erstellung von Mobilfunkanlagen auf stadteigenen Grundstücken, Bauten und Anlagen nur mit einer Ausnahmebewilligung des Gemeinderats.
Neu wird die Verwaltungseinheit der Stadt, welche als Eigentümerin für die städtische Liegenschaft zuständig ist, im Einzelfall darüber entscheiden, ob eine Liegenschaft oder ähnliches für eine neue Mobilfunkanlage zur Verfügung gestellt werden soll oder nicht. Sodann werden Standorte von den städtischen Eigentümer*innen vor der Vermietung an Mobilfunkanbieter*innen auch in Zukunft kritisch auf die Geeignetheit geprüft.
Es gibt seitens Mobilfunkbetreibenden keinen Anspruch auf die Nutzung. Zudem müssen die Mobilfunkanbieter*innen bei der Errichtung einer neuen Anlage auf einer städtischen Liegenschaft nach wie vor ein ordentliches Baugesuch einreichen.
(Quelle:Stadt Bern Bearbeitet mit ChatGPT)
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