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Der Regierungsrat des Kantons Bern beantragt 1,5 Millionen Franken zur Förderung der Stiftung Grand Chasseral, die sich für die regionale Zusammenarbeit und den Naturpark Chasseral einsetzt. Mit diesem finanziellen Beitrag soll ein Teil des Renovationsdarlehens für das neu gestaltete Kompetenzzentrum in Sonceboz-Sombeval zurückgezahlt werden.
2024-12-12 22:05:03Der Regierungsrat des Kantons Bern beantragt dem Grossen Rat einen Kredit in Höhe von 1,5 Millionen Franken zur Unterstützung der Stiftung Grand Chasseral. Diese Stiftung engagiert sich in verschiedenen Bereichen wie Wirtschaft, Landwirtschaft, Tourismus, Sport, Kultur sowie für den regionalen Naturpark Chasseral und die Gemeinden des Berner Juras. In Sonceboz-Sombeval hat die Stiftung ein Kompetenzzentrum für interkommunale Angelegenheiten eingerichtet und dabei das denkmalgeschützte Gebäude La Couronne umfassend renoviert.
Der Kantonsbeitrag soll insbesondere verwendet werden, um einen Teil des Bankendarlehens für die Renovation zurückzuzahlen. Im Kontext des Kantonswechsels von Moutier und dem Abschluss der Jurafrage verfolgt der Regierungsrat das Ziel, die Zusammenarbeit zwischen dem Berner Jura und Biel zu fördern und die Position des Berner Juras zu stärken. Zusätzlich beteiligen sich nahezu alle Gemeinden des Berner Juras sowie private Spender und Unternehmen an der Finanzierung des Projekts.
Bei den Grossratswahlen 2026 werden die wahlberechtigten Bürger des Kantons Bern erstmals einen QR-Code auf ihrem Wahlzettelblock finden. Dieser Code führt zu dem Erklärvideo «Richtig wählen – eine einfache Anleitung» der Staatskanzlei. Ziel dieser Neuerung ist es, die Wählerinnen und Wähler direkt während des Wahlprozesses auf das Video aufmerksam zu machen. Diese Maßnahme erfüllt das Postulat 089-2022 (Hess), das die Erhöhung der Wahlbeteiligung durch QR-Codes anstrebt.
Der Regierungsrat zeigt sich zudem unterstützend für die Brienz Rothorn Bahn (BRB), die sich im Wiederaufbau ihres Bahntrasses befinden. Dieses wurde bei den Unwettern im August 2024 erheblich beschädigt, wobei rund die Hälfte der 6,7 Kilometer langen Strecke betroffen war. Der Regierungsrat genehmigte einen Sanierungsbeitrag von maximal 1 Million Franken, wobei der Wiederaufbau zusätzlich durch Bundesmittel, Spenden und Eigenmittel der BRB finanziert werden soll.
Für Schiffe, die im Kanton Bern das Gewässer wechseln, gilt ab dem 1. Januar 2025 eine Melde- und Reinigungspflicht. Diese Regelung hat das Ziel, die Ausbreitung invasiver Pflanzen und Tiere, wie die Quaggamuschel, zu verhindern. Der Grosse Rat hat diese Pflicht in der Wintersession 2024 beschlossen, und das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt hat die Schiffsinhaber über die neue Regelung informiert. Etwa drei Viertel der Schiffsinhaber haben bereits die Selbstdeklaration vorgenommen, die restlichen können dies bis Mitte Januar 2025 nachholen, um eine Busse von 200 Franken zu vermeiden.
(Quelle:Kanton Bern Bearbeitet mit ChatGPT)
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