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Diskussion um Kantonale Beteiligung an BLS AG und BLS Netz AG

Nach der ersten Lesung des Gesetzes zur Beteiligung des Kantons an der BLS AG und BLS Netz AG bleibt unklar, welche konkrete Bandbreite letztlich festgelegt wird. Die Diskussion um die Beteiligung wirft spannende Fragen auf, während die Geschäftsprüfungskommission um Klärung kämpft und eine entscheidende Abstimmung naht.

2024-12-19 04:05:04
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Quelle: Kanton Bern

Nach der ersten Lesung des Gesetzes über die Beteiligung des Kantons an der BLS AG und der BLS Netz AG bleibt die Frage offen, was das Gesetz zur Höhe der Beteiligung des Kantons festhalten soll. Der Regierungsrat hatte für die erste Lesung eine Bandbreite vorgeschlagen, innerhalb derer Anpassungen möglich sind. In der Herbstsession 2024 wies der Grosse Rat die betreffenden Bestimmungen an die Geschäftsprüfungskommission (GPK) zurück, damit diese sich nochmals damit befasst.

Diskussion über die Beteiligung

Die GPK unterstützt den Vorschlag des Regierungsrates bezüglich der Bandbreite der Beteiligung an der BLS Netz AG. Diese sieht vor, dass die Beteiligung des Kantons mindestens 11 und höchstens 16,5 Prozent beträgt. Darüber hinausgehende Veränderungen werden von der Kommission als unrealistisch eingeschätzt. Intensiv und kontrovers war auch die Diskussion über die Beteiligung an der BLS AG selbst. Eine Mehrheit der Kommission befürwortet den Vorschlag des Regierungsrates, sowohl das Minimum als auch das Maximum im Gesetz festzuhalten, wobei die Beteiligung des Kantons mehr als 50 und höchstens 70 Prozent an Kapital und Stimmen betragen soll.

Vorschläge zur Gesetzesgestaltung

Diese Bandbreite wird als ausreichend angesehen und orientiert sich gleichzeitig an der Realität, da der Kanton Bern aktuell mit rund 56 Prozent an der BLS AG beteiligt ist. Eine Kommissionsminderheit möchte dagegen nur die untere Grenze im Gesetz festhalten, um dem Kanton keine unnötigen Beschränkungen aufzuerlegen. Zudem schlägt eine Mehrheit der Kommission vor, die Bandbreite der Beteiligung mit dem Vorbehalt zu verankern, dass der Grosse Rat über die Abtretung der Kapital- oder Stimmenmehrheit entscheiden kann.

Abstimmungen über den Vorbehalt

Eine Minderheit der Kommission lehnt diesen Zusatz ab. Sollte der Grosse Rat dennoch einen solchen Vorbehalt in das Gesetz aufnehmen wollen, müsste dieser laut Ansicht der Minderheit zumindest so ergänzt werden, dass dieser Beschluss dem fakultativen Referendum untersteht. Dies würde den Bürgern ermöglichen, über eine mögliche Änderung der Beteiligung mitzuentscheiden.

(Quelle:Kanton Bern Bearbeitet mit ChatGPT)

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