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Der Gemeinderat von Bern hat einen bedeutenden Schritt im Projekt Zukunft Bahnhof Bern (ZBB) gemacht, indem er die Ergebnisse der Einspracheverhandlungen anerkannt und die überarbeitete Überbauungsordnung an den Kanton übermittelt hat. Nun entscheidet das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung über die verbleibenden Einsprachen, die vor allem den Bau der unterirdischen Passage und den neuen Bahnhofzugang betreffen.
2024-12-20 10:05:02Das Bewilligungsverfahren für die städtischen Bau- und Verkehrsmassnahmen im Projekt Zukunft Bahnhof Bern (ZBB) hat einen weiteren Fortschritt gemacht. Der Gemeinderat hat die Ergebnisse der Einspracheverhandlungen zur Kenntnis genommen und die Überbauungsordnung an den Kanton übermittelt, der nun über die noch offenen Einsprachen entscheiden muss.
Vor zwei Monaten beschloss der Berner Stadtrat aufgrund von Rückmeldungen zur ersten öffentlichen Auflage geringfügige Änderungen an der Überbauungsordnung im Projekt ZBB. An der Laupen- und Bogenschützenstrasse sollen punktuelle Verbesserungen für den Anlieferverkehr umgesetzt und die Trottoirs verbreitert werden. Zusätzliche Markierungen, Verkehrsinseln und angepasste Randabschlüsse sind ebenfalls geplant, um das Velofahren rund um den Bahnhof Bern sicherer zu gestalten.
Nach dem Stadtratsentscheid wurden die Projektänderungen erneut öffentlich aufgelegt, was zu drei weiteren Einsprachen führte, zusätzlich zu den 22 Einsprachen der ersten Auflage. Insgesamt fanden rund 20 Einspracheverhandlungen statt. Mit einigen Einsprechern konnte eine Einigung erzielt werden, während andere eine Teilrückziehung in Aussicht stellten. Allerdings konnten keine Einigungen mit sechs Parteien erreicht werden, deren Einsprachen vorwiegend den Bau der unterirdischen Passage zum Hirschengraben sowie Aspekte um den neuen Bahnhofzugang Bubenberg betreffen.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass bei Grossprojekten wie dem ZBB nach öffentlichen Auflagen einzelne Einsprachen bestehen bleiben. Nun liegt es beim kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), über die Einsprüche zu entscheiden, nachdem der Gemeinderat die Überbauungsordnung zur Genehmigung freigegeben hat.
(Quelle:Stadt Bern Bearbeitet mit ChatGPT)
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