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Umbau der Chartreuse-Kreuzung in Hünibach zu einem Kreisel bis 2025

Die Chartreuse-Kreuzung in Hünibach wird ab 2025 in einen modernen Kreisel umgebaut, um den Verkehr zu entzerren und die Sicherheit für Fussgänger zu erhöhen. Während der Bauarbeiten, die von Februar bis November 2025 dauern, bleibt die Staatsstrasse grösstenteils befahrbar, es sind jedoch temporäre Einschränkungen und Umleitungen zu erwarten.

Kurzmitteilungen der Kantonsverwaltung
Kurzmitteilungen der Kantonsverwaltung (Bild: Kanton Bern)

2025-01-20 11:05:03
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Quelle: Kanton Bern

Die Chartreuse-Kreuzung an der Kantonsstrasse in Hünibach wird 2025 zu einem Kreisel umgebaut. Der Umbau soll die bestehenden Mängel an der Kreuzung beheben und die Ein- und Ausfahrt in die Quartierstrassen deutlich erleichtern, insbesondere bei viel Verkehr. Ein neuer Fussgängerstreifen beim „Marinahaus“ wird das Queren der Strasse sicherer machen und den Umstieg vom Hangbus auf die STI-Busse nach Thun beschleunigen. Die Unterführung bleibt ebenfalls erhalten.

Bauarbeiten und Verkehrseinschränkungen

Die Bauarbeiten sind für den Zeitraum von Anfang Februar bis voraussichtlich November 2025 geplant und werden in mehreren Etappen durchgeführt, inklusive umfangreicher Werkleitungsarbeiten. Während der Bauzeit bleibt die Staatsstrasse größtenteils zweispurig befahrbar, jedoch müssen die Fahrspuren verengt werden. Ab Mitte März 2025 ist mit einer Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu rechnen. Kurzfristig wird es auch zu einspurigen Verkehrsführungen kommen.

Umleitung und Busverkehr

Die Zu- und Wegfahrt zu den angrenzenden Läden bleibt während der gesamten Bauzeit möglich. Die Chartreusestrasse ist ebenfalls durchgehend befahrbar, während die Ländtestrasse im Sommer und Herbst 2025 für mehrere Wochen nur einspurig in Richtung See befahren werden kann. Zudem plant das Tiefbauamt Forstarbeiten im Gebiet Lauenen Rabenfluh vom 27. Januar bis 1. Februar 2025, was eine nächtliche Sperrung der Kantonsstrasse in diesem Abschnitt zur Folge haben wird.

Stipendien für Kunstschaffende

Die Abteilung Kulturförderung des Kantons Bern vergibt Stipendien für bildende Kunst, Fotografie, Architektur und Kunstvermittlung. Diese Stipendien richten sich an professionelle Kunstschaffende und -vermittelnde aus dem Kanton Bern und ermöglichen es, gezielte Recherchen zu betreiben, neue Kompetenzen zu erwerben und Kontakte zu knüpfen. Die Bewerbungen müssen bis spätestens 4. März 2025 online eingereicht werden.

Nachhaltigkeit in der Denkmalpflege

In der neuen Ausgabe des Magazins „Fachwerk“ wird die Thematik Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit historischen Bauwerken behandelt. Diese Bauwerke sind nicht nur Zeugen der Geschichte, sondern auch Beispiele für nachhaltige Praktiken. Der Artikel thematisiert, wie historische Gebäude ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Anforderungen gerecht werden können, und beleuchtet die Bedeutung von langlebigen, reparierbaren Materialien und Techniken, die auch für Neubauten relevant sind.

(Quelle:Kanton Bern Bearbeitet mit ChatGPT)

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