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Der Kanton Bern senkt die Steuerbelastung für natürliche und juristische Personen, mit einer weiteren Senkung der Steueranlage ab dem 1. Januar 2025, um Familien und Hauseigentümern zu entlasten. Geplante Maßnahmen wie erhöhte Abzüge für Kinderbetreuung und Investitionen in erneuerbare Energien versprechen zusätzlich finanzielle Vorteile im Steuergesetz 2027.
Der Kanton Bern verfolgt mit seiner Steuerstrategie das Ziel, die generelle Steuerbelastung in Richtung Mittelfeld der Kantone zu senken. Die Umsetzung dieser Strategie ist auf gutem Weg: Am 1. Januar 2025 trat die zweite Senkung der Steueranlage für natürliche Personen in Kraft, die seit 2021 erfolgt. Damit wurden die Steueranlagen beider Gruppen, der natürlichen und juristischen Personen, jeweils bereits zweimal gesenkt – bei juristischen Personen von 3,06 auf 2,62 und bei natürlichen Personen von 3,06 auf 2,975.
Die erhöhten Abzüge spielen eine wesentliche Rolle, insbesondere für Familien. Im Steuerjahr 2024 können sie für die Kosten der Drittbetreuung von Kindern neu maximal 16'000 Franken pro Kind und Jahr abziehen, was einer Erhöhung um ein Drittel entspricht. Berner Hauseigentümer, die in erneuerbare Energien investieren, profitieren ebenfalls von steuerlichen Entlastungen. Investitionen in Photovoltaik- und Solarthermieanlagen sind nun auch bei Neubauten abzugsfähig, und der selbstproduzierte Strom im Umfang des Eigenbedarfs bleibt steuerfrei.
Für die kommende Steuergesetzrevision 2027 plant der Kanton, die Tarifstufen bei niedrigen Einkommen zu senken und den Abzug für bescheidene Einkommen zu erhöhen. Zudem soll die Steuerfreigrenze für gemeinsam veranlagte Ehepaare bei der Vermögenssteuer pro Partner auf 200'000 Franken verdoppelt werden. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass auch Ehepaare von den Steuererleichterungen profitieren.
Seit 2020 werden innovative Unternehmen, die in den Werkplatz Bern investieren und Forschung sowie Entwicklung vorantreiben, im Rahmen des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) steuerlich entlastet. Die Umsetzung der STAF-Massnahmen «Überabzug für Forschung & Entwicklung» und «Patentbox» führt dazu, dass die Gewinnsteuer für Unternehmen, die diese Massnahmen maximal nutzen, um beinahe 9 Prozentpunkte auf 12,24 Prozent sinken kann.
Im Steuerjahr 2020 machten 198 Unternehmen von STAF-Ermässigungen Gebrauch, 2021 waren es bereits 200. Dies zeigt, dass sich die Steuererträge laut den Schätzungen des Regierungsrates im Rahmen der Erwartungen entwickelt haben. Der Steuerverwalter Claudio Fischer führte an, dass die jährlichen Mindereinnahmen von 15 Millionen Franken, die aufgrund der STAF-Massnahmen geschätzt wurden, im Jahr 2021 effektiv nur 8,5 Millionen Franken betrugen.
Im Rahmen der allgemeinen Neubewertung nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke, die 2020 begann, wurden seit Februar 2024 die Bewertungen aller 730'000 Grundstücke revidiert. Diese Neubewertung sorgt dafür, dass die steuerliche Gleichbehandlung gemäß den gesetzlichen Vorgaben wiederhergestellt ist. Seit 2020 erhalten die Gemeinden im Kanton Bern außerdem mehr Liegenschaftssteuern. Anfang 2025 waren noch 430 von insgesamt fast 13’000 Einsprachen hängig.
(Quelle:Kanton Bern Bearbeitet mit ChatGPT)
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Bern Steuerbelastung senken: Bern reformiert Steuerstrategie