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Überarbeitung der Naturschutzgebiete Aaredelta Hagneck und Seestrand Lüscherz im Kanton Bern

Der Kanton Bern hat mit der dringend benötigten Überarbeitung der Schutzgebiete Aaredelta Hagneck und Seestrand Lüscherz begonnen, um den Anforderungen der modernen Naherholung gerecht zu werden und gleichzeitig die Artenvielfalt zu fördern. Die neuen Revisionen zielen darauf ab, die veralteten Schutzverordnungen von 1954 und 1972 zu aktualisieren und die Lebensräume von rund 5500 Tier- und Pflanzenarten zu bewahren.

2025-02-06 03:05:03
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Quelle: Kanton Bern

Der Kanton Bern hat mit der Überarbeitung der Schutzgebiete Aaredelta Hagneck und Seestrand Lüscherz begonnen. Die bestehenden Schutzverordnungen, die aus den Jahren 1954 und 1972 stammen, sind nicht mehr zeitgemäss. Die Revisionen zielen darauf ab, der wachsenden Bedeutung dieser Gebiete für die Naherholung gerecht zu werden und gleichzeitig die Vielfalt der Arten und Lebensräume zu fördern.

Bundesrecht und kantonale Verantwortung

Das Bundesrecht gibt den rechtlichen Rahmen für die Revisionen vor. Das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) definiert die Rahmenbedingungen auf nationaler Ebene und überlässt den Kantonen die Verantwortung für den Naturschutz. Dabei muss der Schutz der Biotope von nationaler Bedeutung erhalten bleiben und bestehende Beeinträchtigungen sollen behoben werden. Die Kantone sind dafür verantwortlich, dass bestehende und neue Nutzungen im Einklang mit den Schutzzielen stehen.

Geplante Freizeitaktivitäten

Im Rahmen der Revisionen bleiben viele Freizeitaktivitäten in den Naturschutzgebieten weiterhin möglich. Dazu zählen Radfahren, Hunde an der Leine spazieren, Wandern und Naturbeobachtungen auf ausgewiesenen Wegen. Der Wasserweg zwischen der Aare und dem Bielersee sowie die Kanuroute Nr. 80 werden beibehalten, allerdings verlässt die Route nun die Grenzen der Schutzgebiete. Auch Bade- und Ankerplätze in Lüscherz sowie Feuerstellen bleiben erhalten.

Informationsanlass 2025

Im ersten Quartal 2025 plant der Kanton Bern einen Informationsanlass für Gemeinden, Organisationen und Interessierte. Bei diesem Anlass sollen die geplanten Änderungen und anstehenden Revisionen erläutert werden. Ein runder Tisch mit den betroffenen Gemeinden und Organisationen unter der Leitung der Regierungsstatthalterinnen von Seeland und Biel/Bienne ist ebenfalls vorgesehen.

Lebensraumvielfalt im Bielersee

Die natürlichen Uferabschnitte des Bielersees bieten Lebensraum für rund 5500 Tier- und Pflanzenarten. Besonders wichtig sind Bereiche wie Flachwasserzonen, Schilfgürtel und Auenwälder. Unter den zahlreichen Vogelarten, die hier leben, befinden sich der Eisvogel und der Flussregenpfeifer sowie andere Tiere wie Biber und Ringelnattern.

Besonderer Schutz von Biotopen

Zwischen 1992 und 2001 wurden im Aaredelta Hagneck und Seestrand Lüscherz Biotope von nationaler Bedeutung definiert. Diese Gebiete benötigen besonderen Schutz und erstrecken sich über die aktuellen Grenzen der Naturschutzgebiete hinaus, insbesondere im Hagneckdelta und der östlichen Bucht (Täuffeler Ried).

(Quelle:Kanton Bern Bearbeitet mit ChatGPT)

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