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In einer wegweisenden Sitzung hat die Justizkommission (JuKo) neue Änderungen zur Zusammensetzung der Kindes- und Erwachsenenschutzgerichte beschlossen, die künftig nur noch einen Richter oder eine Richterin für Entscheidungen über fürsorgerische Unterbringungen vorsehen. Während die Mehrheit eine Steigerung der Effizienz und Entlastung der Gerichte sieht, gibt es Bedenken aus Reihen der Minderheit, die einen stärkeren Schutz für besonders vulnerable Personen fordert.
2025-05-15 04:05:03Die Justizkommission (JuKo) hat in ihrer Sitzung Änderungen zu verschiedenen Gesetzen vorberaten, darunter das Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung, zur Strafprozessordnung sowie zur Jugendstrafprozessordnung. Die Kommission zeigt sich insgesamt unterstützend gegenüber der Vorlage. Ein zentraler Punkt der Diskussion war eine neue Regelung zur Zusammensetzung des Kindes- und Erwachsenenschutzgerichts, die Änderungen bei Beschwerden gegen ärztliche Anordnungen für fürsorgerische Unterbringungen vorsieht.
Die neue Regelung sieht vor, dass in solchen Fällen zukünftig nur noch eine Richterin oder ein Richter entscheidet, anstelle von bisher drei. Hintergrund dieser Änderung ist die bundesgerichtliche Rechtsprechung, nach der das Gericht auf Grundlage eines Gutachtens einer unabhängigen sachverständigen Person entscheiden muss. Dies führt dazu, dass der Beizug von Fachrichtern nicht mehr notwendig ist. Bisher wurden solche Gutachten mündlich im Rahmen der Verhandlung präsentiert.
Eine Mehrheit der JuKo sieht in dieser neuen Regelung eine Möglichkeit, die Effizienz zu steigern und das Kindes- sowie Erwachsenenschutzgericht zu entlasten. Der Regierungsrat wird dabei von der Kommissionsmehrheit unterstützt. Auch das Obergericht bekräftigt diese Sichtweise und weist darauf hin, dass das Sekretariat durch den Wegfall zeitaufwendiger Abklärungen entlastet werden könnte. Aus der Sicht der Mehrheit ist ein einzelrichterliches Urteil, das sich auf ein Gutachten stützt, fachlich ausreichend.
Allerdings gibt es auch eine Minderheit innerhalb der JuKo, die Bedenken bezüglich der neuen Regelung äußert. Sie argumentiert, dass im Bereich der fürsorgerischen Unterbringungen besonders schutzbedürftige Personen betroffen sind, die durch ihre psychische Erkrankung zusätzlichen Schutz benötigen. Aus ihrer Sicht ist es problematisch, dass künftig nur eine Person über solche gravierenden Lebensentscheidungen urteilen soll. Die Minderheit fordert daher die Beibehaltung der bisherigen Regelung mit einem Dreiergremium und möchte die neue Bestimmung ersatzlos streichen.
(Quelle:Kanton Bern Bearbeitet mit ChatGPT)
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Justizkommission berät Änderungen Richterbesetzung Kindes- Erwachsenenschutzgericht