Regional
Der Gemeinderat Belp hat die Überbauungsordnung ZPP Nr. X "Säget" zur öffentlichen Einsichtnahme angekündigt – die Akten sind vom 31. Oktober bis 1. Dezember 2025 in der Gemeindeverwaltung sowie online auf www.belp.ch zugänglich. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, bis zur Frist Einsprachen und Rechtsverwahrungen einzureichen.
2025-10-31 09:05:02Der Gemeinderat Belp bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung ZPP Nr. X "Säget" zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen vom 31. Oktober bis 1. Dezember 2025 in der Gemeindeverwaltung Belp, Abteilung Planung und Infrastruktur, Güterstrasse 13, 3123 Belp, während den Büroöffnungszeiten öffentlich auf. Auf www.belp.ch stehen ebenfalls alle Unterlagen zur Einsicht bereit.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Belp, Abteilung Planung und Infrastruktur, Güterstrasse 13, Postfach, 3123 Belp einzureichen.
3123 Belp, 24. Oktober 2025 Der Gemeinderat
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(Quelle:Gemeinde Belp Bearbeitet mit ChatGPT)
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Belp Auflage Überbauungsordnung ZPP Nr. "Säget" Belp