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Die Regierungsstatthalterinnen verhängen ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe von 50 Metern für Bern-Mittelland und Emmental, inklusive Köniz. Das Verbot gilt bis auf Widerruf.
2026-07-14 07:05:03Die Kantonsverwaltung Bern verlängert das Feuerverbot im Wald für die Verwaltungskreise Bern-Mittelland und Emmental. Es umfasst das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe bis zu einem Mindestabstand von 50 Metern und gilt schliessen. Es betrifft auch Köniz, das zum Kreis Bern-Mittelland gehört.
Parallel bleiben die bestehenden Feuerverbote in den Verwaltungskreisen Berner Jura, Biel/Bienne, Seeland und Oberaargau weiterhin in Kraft. Die Waldbrandgefahr wird dort als gross eingeschätzt, während sie im Berner Oberland als erheblich gilt.
Ausserhalb der Verbotszonen – etwa im Berner Oberland und in Thun – dürfen Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfacht werden und mit grösster Vorsicht. Feuer stets beobachten und Funkenwurf sofort löschen; bei Wind ganz darauf verzichten.
Die Situation wird am 16. Juli 2026 neu beurteilt. Das Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr laufend.
(Quelle:Gemeinde Köniz Bearbeitet mit ChatGPT)
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