Blaulicht
Der Staatsrat hat auf Antrag des KSBS ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot im ganzen Kanton Freiburg beschlossen. Das Verbot gilt sofort und schliesst offizielle Feierlichkeiten zum Nationalfeiertag ein.
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Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der angekündigten Hitzewelle hat der Staatsrat heute auf Antrag des Kantonalen Stabs für Bevölkerungsschutz (KSBS) ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot erlassen. Das Verbot gilt ab sofort und schliesst die offiziellen Feierlichkeiten zum Nationalfeiertag ein.
Beim Grillieren ist ausserste Vorsicht geboten. Grillieren zu Hause oder an öffentlichen Festivitäten ist weiterhin erlaubt, sofern ein Abstand von mindestens 50 Metern zum Wald eingehalten wird. Die Behörden rufen die Bevölkerung dazu auf, die Massnahmen konsequent einzuhalten, um Brände zu verhindern. Verstösse können gebüsst werden und strafrechtliche Folgen haben. Die Lage wird laufend neu beurteilt.
"}(Quelle:Kantonspolizei Freiburg Bearbeitet mit ChatGPT)
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